Wenn ein Mitarbeiter 5 Wochen krank ist kann dies ja unter Umständen sehr schmerzhaft für den Arbeitgeber sein. Deswegen würde mich interessieren, ob es für kleine Unternehmen (GmbH, 6 Mitarbeiter) eine Sonderregelung für die Entgeltfortzahlung gibt?
Nein. Aber es gibt doch das AAG, nachdem du 80% deines Aufwands erstattet bekommst. Das läuft über die Krankenkassen und wird entweder direkt mit deinen Sozialversicherungsabgaben verrechnet oder es wird separat erstattet. Insofern ist es kaum schmerzhaft, die Entgeltfortzahlung zu leisten. Frag mal deinen Steuerberater, du wirst sehen, das läuft bereits so und du hast es einfach nicht mitbekommen!
Sprich: Sie müssen zwar Entgeltfortzahlung leisten, bekommen aber durch das Umlageverfahren eine Erstattung.
Ist auch nur zusammenrecherchiertes Wissen, ich lass mich von klügeren Menschen gern korrigieren.
Nein.
Es wurde doch schon gesagt, der Arbeitgeber hat dazu eine Art Versicherung ( die Umlage U1)
Und bei den Beiträgen für diese Versicherung kann er selbst bestimmen ob er 40 % Erstatttung oder den Höchstsatz 80 % Erstattung versichern will.
das kostet ihn ( nur ihn, Arbeitnehmer zahlt davon nix !) zwischen ca. 1,5 bis knapp 4 % vom beitragspflichtigen Lohn (von dem auch Rentenversicherung berechnet wird)
Traust Du dich nicht krank zu werden, weil Du deinen Chef meinst schonen zu müssen ?
Das ist eine Zwangsversicherung in Kleinbetrieben (< 30 Angestellte), also kann man die auch nutzen.
Übrigens, für den Mutterschutz gibt es eine 2. Versicherung dieser Art (die Umlage U2- die zahlen auch Betriebe, die gar keine Frauen beschäftigen, es ist also eine Solidarversicherung)
Achso ich dachte die Umlage U1 ist nur ab der 6. Woche. Doch, hab ne anstehende OP und falle da 5-6 Wochen aus. Da wir aber ein Kleinbetrieb sind wollte ich halt wissen, wie sehr das meinen Arbeitgeber trifft. Alles was ihn trifft, trifft auch mich.
Damit bist du der erste Angestellte, von dem ich sowas höre.
Finde die Balance zwsichen der Schonung deiner wichtigsten Resource (deiner Gesundheit) und der Schonung deines Arbeitgebers.