Hallo,
schreibe am Di. Arbeitsrecht Klausur. Momentan diskutiere ich mit nem Studienkollegen über die Entgeltfortzahlung bei einer wiederholten Krankheit.
Folgende Klausur haben wir vorliegen:
Irgend so n Typ ist eine Woche krank. Danach ist er eine Woche gesund. Die Woche drauf wird er wieder krank aufgrund nicht richtig verheilten alten Krankheit. Wie ist das da zu sehen?
Liegt diese erneute Krankheit jetzt noch nach §3/1 Satz 1 EntgeltfortzahlungsG im Bereich dieser erlaubten max. Arbeitsunfähigkeit von 6 Wochen, oder findet hier Satz 2 Anwendung, wonach er keinen Anspruch mehr hätte, da keine 6 Monate vergangen sind?
Much Dank
Schlumpf