Hallo,
Wie berechnet sich der vom Arbeitgeber zu zahlende Betrag im Falle einer über 6 Wochen andauernden Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalles?
Wird immer mit einem Kalendermonat a 30 Tage gerechnet oder wird die tatsächliche Anzahl der Tage des betreffenden Monats verwendet?
Also errechnet man das zu zahlende Entgelt:
anteiliges Entgeld= reguläres Entgeld * Anzahl Tage / 30
oder
anteiliges Entgeld= reguläres Entgeld * Anzahl Tage / 31 (bzw. 28, 29, 30 je nach Monat)
Wo ist das geregelt?
Im Entgeldfortzahlungsgesetz finde ich keinen entsprechenden Hinweis.
Thovan