Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Was haltet Ihr davon wenn bei jemanden keine Lohnfortzahlung bei 4 Krankheitstagen erfolgt, weil schon 190 Std gearbeitet wurden und die Regelarbeitszeit von ca.170 Stunden schon überschritten wurde.Der Einsatzplan vom Arbeitgeber lautete aber auch über diese 4 Tage noch.Der Arbeitseinsatz in der Sicherheitsbranche ist immer unregelmäßig aber fast nie unter 200 Std. monatlich.Es besteht ein Arbeitsplan, der oft geändert wird.Man darf lt. Tarifvertrag bis zu 260 Std monatlich „arbeiten“.
Ist das nicht Sklaverei?

Hallo,

die Lohnfortzahlung muß so erfolgen, als hätte der AN wie im Plan vorgesehen gearbeitet.
Änderungen des Einsatzplanes unterliegen bestimmten Regeln, wenn z.B. eine Änderung weniger als 4 Tage vor dem Einsatz erfolgt, ist der AN nicht in jedem Fall verpflichtet, den Dienst zu übernehmen.

Wenn die Überstunden bezahlt werden ist es okay, Sklaverei wäre es, wenn Du für Deine Arbeitsleistung keinen Lohn bekommst.
Allerdings besteht evtl. ein Organisationsproblem.

Na vergessen wir da nicht die arbeitsrechtlichen Probleme?
Wenn ein Monat 4 Wochen hat und dort dann 260 Stunden gearbeitet wird, sind wir auf 75 Wochenstunden, das wären bei 6 Arbeitstagen mehr als 12 Stunden täglich.

Hallo,

Na vergessen wir da nicht die arbeitsrechtlichen Probleme?

Haben wir da Rechenprobleme ?

Wenn ein Monat 4 Wochen hat

11 von 12 Monaten haben mehr als 4 Wochen, einige Monate haben 23 (!) Arbeitstage.
Bei nicht übermäßig kreativer Gestaltung des § 11 Abs. 3 ArbZG
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html
können mindestens 3 Sonntage gearbeitet werden, ohne daß die vorgesehenen Ausgleichstage im selben Monat gewährt werden müssen und schon sind wir bei zulässigen 26 Arbeitstagen

und dort dann 260 Stunden
gearbeitet wird, sind wir auf 75 Wochenstunden,

das wären bei
6 Arbeitstagen mehr als 12 Stunden täglich.

Bei 26 zulässigen Arbeitstagen sind wir aber nur bei 10 Std/Tag und genau dies ist (leider) noch im gesetzlichen Rahmen. Allerdings ist mir kein aktuell geltender Mantel-TV bekannt, der diesen Rahmen so weit öffnet.

ebenfalls grußlos

3 Like

moin

Hallo,

Na vergessen wir da nicht die arbeitsrechtlichen Probleme?

Haben wir da Rechenprobleme ?

nope

Wenn ein Monat 4 Wochen hat

11 von 12 Monaten haben mehr als 4 Wochen, einige Monate haben
23 (!) Arbeitstage.
Bei nicht übermäßig kreativer Gestaltung des § 11 Abs. 3 ArbZG
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html
können mindestens 3 Sonntage gearbeitet werden, ohne daß die
vorgesehenen Ausgleichstage im selben Monat gewährt werden
müssen und schon sind wir bei zulässigen 26 Arbeitstagen

das die ausgleichstage dann aber im nächsten monat gewährt werden müssen, vergisst du da bei…

und dort dann 260 Stunden
gearbeitet wird, sind wir auf 75 Wochenstunden,

das wären bei
6 Arbeitstagen mehr als 12 Stunden täglich.

Bei 26 zulässigen Arbeitstagen sind wir aber nur bei 10
Std/Tag und genau dies ist (leider) noch im gesetzlichen
Rahmen. Allerdings ist mir kein aktuell geltender Mantel-TV
bekannt, der diesen Rahmen so weit öffnet.

was dann aber nur mit extremen tricksen für einen monat erreicht werden könnte, wir reden hier aber die regel. allein schon der gedanke, die ausgleichtstage in einen andern monat zu schieben und dabei zu vergessen, das sie trotzdem egwährt werden müssen sagt eigentlich schon alles…
dazu kommt, das maximal im jahr 10 stunden gearbeitet werden darf…

Man könnte ja auch einfach mal…
(Hallo)

… in den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag reinschauen?!

http://www.bdws.de/cms/images/stories/tarif/MRTV.pdf

Und dann käme man auf Seite 6 des obigen links auf zur Zeit noch 248 Stunden monatliche Regelarbeitszeit maximal. Tendenz: sinkend.

Der Umstand der Arbeitsbereitschaft sei dabei berücksichtigend hinzuzuziehen.

Sonst sei mir noch der Hinweis gegönnt, daß die „normale“ Höchstarbeitszeit im Monat laut ArbZG rechnerisch bei 207 Stunden liegt. Als weitere Ergänzung möchte ich zudem darauf hinweisen, daß durchaus eine längere Beschäftigungszeit ohne freien Tag denkbar ist, da das ArbZG die Gewährung des Ausgleichstages für den Sonntag nicht auf die Zukunfft beschränkt. Nagelt mich jetzt nicht auf einen Tag fest, aber dadurch kommt man auf maximal 36 Arbeitstage (!) ohne einen freien Tag.

Gruß,
LeoLo