Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Hallo,
ich habe im August in einem neuen Betrieb angefangen. Nach zwei Wochen habe ich allerdings gekündigt, um wieder bei meinem alten Arbeitgeber unter besseren Konditionen zu arbeiten und bin während der 14-tägigen Kündigungsfrist aber krank gewesen. Nun habe ich erfahren, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, mir mein Gehalt im Krankheitsfall zu zahlen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht durchgehend 4 Wochen angedauert hat. Wer zahlt mir denn jetzt die Lohndifferenz? Die Krankenkasse hat es jedenfalls (nach eigentlich vorheriger Zusage) abgelehnt…
Danke schonmal

Hallo, tut mir wirklich Leid, aber da kann ich nicht weiterhelfen.

asf

Hallo,
also sowas hab ich doch noch nie gehört. Es gibt keine Begrenzung von Beschäftigungszeiten bei Antritt einer neuen Arbeitsstelle. Man ist vom ersten Tag an versichert, egal wie lange man beim neuen Arbeitgeber beschäftigt war. Sowas kommt eben auch vor, dass man gleich in den ersten Tagen mal krank wird. Das geht auf keinen Fall zu Lasten des Arbeitnehmers. Das wirst wohl unter Umständen einklagen müssen. Ich würde aber nochmal mit der KK Rücksprache halten und ggf. auch beim Arbeitsgericht nachfragen, wie da zu verfahren ist(kostet ja nix). Lg