Hallo,
angenommen man fängt bei einem neuen Arbeitgeber zum 01.08. an, kündigt aber bis zum 31.08. wieder, weil man doch was besseres gefunden hat und wird aber in diesem zeitraum krank (18.-28.08.). dann ist ja der arbeitgeber laut entgeltfortzahlungsgesetz nicht verpflichtet den zeitraum der au zu bezahlen, weil der arbeitnehmer nicht durchgehend 4 wochen arbeit geleistet hat. wer kommt denn dann für die krankengeldzahlung auf? die krankenkasse lehnt es ab gemäß § 44 (2) Nr. 3 SGB V ab, der auf eben jenes entgeltfortzahlungsgesetz hinweist. da steht man ja wohl im regen. an wen sollte man sich wenden?
Hallo,
da wäre es zunächst interessant zu wissen mit welcher Begründung die Kasse den Krankengeldanspruch verneint hat und ob zum Zeitpunkt des Eiontritts der Arbeitsunfähigkeit die Kpndigung seiterns des Arbeitnehmers schon ausgesprochen war.?
Gruss
Czauderna
Hallo,
erst einmal sorry für die vielen Tippfehler in meinem ersten Beitrag -
war wieder einmal zu hastig unterwegs.
Ansonsten scheint die Frage wohl nicht mehr existent zu sein ??
Gruss
Czauderna