Hallo zusammen,
ein AN muss 36h pro Woche arbeiten (laut Tarifvertrag). Arbeitsvertraglich ist die Tagesarbeitszeit auf 8h täglich von Montag bis Donnerstag und 4h am Freitag festgelegt.
Der Tarifvertrag sagt:
„Arbeitnehmer, die vorübergehend ohne eigenes Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert sind, (…) ist das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen. (…)Die Berechnung des regelmäßigen Arbeitsentgelts erfolgt §10 Manteltarifvertrag.“
§10 MAnteltarifvertrag sagt (sinngemäß):
Höhe des Arbeitsentgelts = durchschnittliches Stundenentgelt der letzten 6 Monate (ohne Berücksichtigung einmaliger Zuwendungen)
Je Tag wird die individuelle tarifliche regelmäßige Arbeitszeit mit dem durchschnittlichen Stundenentgelt multipliziert.
Nun wird aber unter „Arbeitszeit“ gesagt, dass diese individuelle tarifliche Arbeitszeit bei einer 36h Woche 7,2h täglich sei.
Auch beim Urlaubsentgelt und beim Urlaubsgeld (50%) wird auf den §10 verwiesen.
Sehe ich das richtig, dass somit bei Entegeltfortzahlung wegen Urlaub oder Krankheit NICHT die tatsächlich an diesem Tag zu leistende Arbeitszeit vergütet wird, sondern bei 36h pro Woche halt diese 7,2h?
(Es handelt sich um den Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der elektrotechnischen Handwerke in NRW)