Ab 10.01.11 stehe ich in einem neuem Beschäftigungsverhältnis im öffenlichen Dienst. Ich bin in der 26. Schwangerschaftswoche und werde voraussichtlich von meinem Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot erhalten.
Nun verstehe ich den § 11 MuSchG nicht so ganz: „Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.“
Wie muss ich mir das jetzt vorstellen? Würde ich nun mein volles Einkommen weiter bekommen oder irgendwie nur anteilsmäßig? Lt. TVÖD verdiene ich mtl. 2155,00 brutto. Bleibt es dabei?
Ab 10.01.11 stehe ich in einem neuem Beschäftigungsverhältnis
im öffenlichen Dienst. Ich bin in der 26.
Schwangerschaftswoche und werde voraussichtlich von meinem
Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot erhalten.
Nun verstehe ich den § 11 MuSchG nicht so ganz: „Wird das
Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft
begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem
Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der
Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach
Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der
Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein
Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.“
Wie muss ich mir das jetzt vorstellen? Würde ich nun mein
volles Einkommen weiter bekommen oder irgendwie nur
anteilsmäßig? Lt. TVÖD verdiene ich mtl. 2155,00 brutto.
Bleibt es dabei?
nach den geschilderten Daten bestand die Schwangerschaft bereits bei Ihrer Einstellung,somit ist das derzeitige Monatsentgelt maßgebend für die Berechnung der Bezüge für die Zeit des eventuellen ärztlichen Beschäftiggungsverbotes.
Die unterschiedlichen Angaben für die Berechnungszeiträume beziehen sich nur auf die Art der Entgeltberechnung, ob das zu zahlende Entgelt nach Wochen oder Monaten berechnet wird.
Da sie nach Ihren Angaben vermutlich im Angestelltenverhältnis beschäftigt sind, wird also das Durchschnittseinkommen der ersten drei Monate Ihres Beschäftigungsverhältnisses Grundlage der Berechnung sein.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Sie und Ihr Kind
Es ist richtig, dass ich bereits bei Beginn der Beschäftigung schwanger war und es handelt sich auch um ein Angestelltenverhältnis. Also kann ich nun davon ausgehen, dass mein Gehalt genauso hoch bleibt wie bisher, also nicht irgendwie anteilmäßig?!
so wie Sie schreiben verhält sich die Rechtslage.Sie haben für die Zeit eines eventuelen Beschäftigungsverbotes den Anspruch auf die Fortzahlung Ihrer Bezüge wie sie zur Zeit festgelegt sind. Normalerweise ist der Referenzzeitraum drei Monate vor Beginn der Schwangerschft,bei Ihnen sind es damit die ersten drei Monate ihres Beschäftigungsverhältnisses.
Hallo K1985
Mit den Arbeitsverhältnissen des Öffentlichen Dienstes bin ich nicht vetraut. Ich würde Dir raten dich an den für euch zuständigen Personalrat zu wenden der die Funktion des Betriebsrates im Öffentlichen Dienst einnimmt.
Leider kann ich Dir keine andere Auskunft geben.