Hallo zusammen,
ich hab im Arbeitsrechtmodul einen Fall:
jmd. ist seit 2 Wochen bei AG XY beschäftigt und wird nach den zwei Wochen krank. Wie berechnet sich die Dauer des Entgeltanspruches. Die vollen 6 Wochen bekommt er nur wenn er 4 wochne Arbeitszeit hatte…
LG Tanja
Hi!
jmd. ist seit 2 Wochen bei AG XY beschäftigt und wird nach den
zwei Wochen krank. Wie berechnet sich die Dauer des
Entgeltanspruches. Die vollen 6 Wochen bekommt er nur wenn er
4 wochne Arbeitszeit hatte…
In den ersten 4 Wochen existiert kein Anspruch auf Lohnfortzahlung (§3, Abs.3 EFzG).
Danach beginnt der Anspruch bei 0 - wenn man also 9 Wochen arbeitsunfähig erkrankt, zahlt in diesem Fall die ersten 2 Wochen (bis zum Ablauf der 28 Tage) die Krankenkasse Krankengeld, dann zahlt der AG 42 Tage lang EFZ, danach zahlt die Kasse wieder Krankengeld.
Gruß
Guido
P.S. Habt Ihr keine Lehrbücher?