Entgeltfortzahlung Zeitarbeit Branchenzuschlag

Wird der Branchenzuschlag bei Krankheit fortgezahlt ?

z.B: letzten Monat habe ich 112 Stunden gearbeitet, 28 Stunden war ich krank, mir wurden aber nur bei den tatsächlich geleistenden 112 Arbeitsstunden der Branchenzuschlag bezahlt, bei den restlichen 28 Krankheitsstunden wurde nur der grundlohn ohne Branchenzuschlag bezahlt.

Muss mir meine Zeitarbeitsfirma nur die „tatsächlich“ geleistenden Stunden bezahlen, oder auch auf meine Krankheitsstunden den Branchenzuschlag berechnen ?

Hallo,

Du verrätst jetzt nicht, von welcher Branche wir reden.

Aber ich glaube, dass in allen Tarifen über Branchenzuschläge folgende Passage zu finden ist:

Arbeitnehmer erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Dauer ihres jeweiligen Einsatzes im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in einen Kundenbetrieb der … einen Branchenzuschlag.
Der Branchenzuschlag wird für den ununterbrochenen Einsatz im jeweiligen Kundenbetrieb gezahlt. Unterbrechungszeiten einschließlich Feiertage, Urlaubs- und Arbeitsunfähigkeitstage, die die Dauer von 3 Monaten unterschreiten, sind keine Unterbrechungen im vorgenannten Sinne.

Nach dem Lohnausfallprinzip des EFZG und auch aus der Tatsache, dass während der Krankheitszeiten bis 3 Monate keine Unterbrechung stattfindet, die den Zuschlag wegfallen ließe, ist er also auch während er Arbeitsunfähigkeit zu zahlen.

VG
EK

es handelt sich um den IG-Metall Tarif