Entgeltfortzahlungsgesetz

Liebe/-r Experte/-in,

aufgrund verschiedener Erkrankungen bin ich seit dem 20.06.2011 arbeitsunfähig. Im März diesen Jahres war ich bereits 28 Tage aufgrund einer Operation krank. Nun hatte meine Krankenkasse mir einen Anspruch auf Krankengeld gewährt. Dies war jedoch ein Fehler, da die Vorerkrankung im März ja keinen Zusammenhang mit den aktuellen Krankheiten hatte.

Der Sachverhalt wurde nun letzte Woche seitens der Krankenkasse geklärt und mein Arbeitgeber wurde informiert (am 08.09.2011), dass ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die gesamte Dauer hätte. Das heißt mir fehlt bis jetzt das komplette Geld für Juli und August.

Wie lange hat er nun dafür Zeit? Laut Auskunft unseres Steuerbüros wollte sie es sofort überweisen. Da ich diesselbe Bank habe, wirds ja am gleichen Tag gebucht. Aber es kam halt noch nichts. Nun würde ich gern wissen, was ich wann unternehmen muss oder kann um dies zu beschleunigen.

Vielen Dank im Voraus für die Bemühung.

Liebe Grüße,
Stiff_Staff

Guten Tag,

wenn der AG informiert wurde, dass er in der EntGFz-Pflich steckt muss er es umgehend überweisen.
Von Ihrer Seite aus kann man es nicht beschleunigen, nur hoffen, dass der AG auch zügig überweist…

Gute Besserung.

Gruß
MG

Guten Tag,
schwierig zu sagen, wie lange der Banklauf dauert. Rechtsvorschriften existieren nicht hierfür. Insofern hilft nur freundliches Nachfragen beim Arbeitgeber. Ansonsten können Sie für einen Banklauf schon 3 Werktage einrechnen.
Gruss
Christian Müller

Nichts außer nochmal anrufen und bitten. Bitten deshalb, weil es nicht die schuld des Arbeitgebers ist. Viel Erfolg!!! Gruß brigitte

  • Info an den AG am Do, 08.09
  • Dann muß er d. md Buchhaltung besprechen, günstigsterweise Fr. 09.09
  • Danach muß d. Überweisung fertig gemacht werden. Vielleicht auch noch eine Rückfrage an d. KK.
  • Abschluß d.Klärung vielleicht erst am Mo, 12.09.

Wenn Sie bisher keine neg. Erfahrunggen m. dem AG gemacht haben, frühestens Do nachfragen. U. gleichzeitig um ein konkretes Datum bitten, wenn d. Überweisung noch nicht erfolgt ist.

Hängt vielleicht auch davon ab, ob es ein kleiner Betrieb ist, wo nur m. einem Steuerberater gearb. wird. o. einen gößeren Betrieb m. eigener Lohnbuchhaltung.

Gleichzeitig ruhig schon mal md. KK sprechen u. danach erkundigen, wie d. genaue Procedere in so einem Fall ist.
U. vielleicht auch um ein paar Tips bitten u. m. einem dortigen Juristen sprechen.

Ich habe d. auch noch nicht durchexerziert.

Ansonsten shon mal rein präventiv d. Addr. eines FA f. Arb.recht in Erfahrung bringen.
D. bekommen Sie beim örtl. Anwaltverein o. im Branchenbuch unter d. entsprechenden Rubrik.

! DIES ist KEINE Rechtsberatung !

Liebe/-r Experte/-in,

aufgrund verschiedener Erkrankungen bin ich seit dem
20.06.2011 arbeitsunfähig. Im März diesen Jahres war ich
bereits 28 Tage aufgrund einer Operation krank. Nun hatte
meine Krankenkasse mir einen Anspruch auf Krankengeld gewährt.
Dies war jedoch ein Fehler, da die Vorerkrankung im März ja
keinen Zusammenhang mit den aktuellen Krankheiten hatte.

Der Sachverhalt wurde nun letzte Woche seitens der
Krankenkasse geklärt und mein Arbeitgeber wurde informiert (am
08.09.2011), dass ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die
gesamte Dauer hätte. Das heißt mir fehlt bis jetzt das
komplette Geld für Juli und August.

Wie lange hat er nun dafür Zeit?

Da gibt es keine feste Regelung.

Laut Auskunft unseres

Steuerbüros wollte sie es sofort überweisen. Da ich diesselbe
Bank habe, wirds ja am gleichen Tag gebucht. Aber es kam halt
noch nichts. Nun würde ich gern wissen, was ich wann
unternehmen muss oder kann um dies zu beschleunigen.

Frag einfach noch einmal höflich nach und weise auf Deine finanzielle „Notlage“ hin!

Vielen Dank im Voraus für die Bemühung.

Liebe Grüße,
Stiff_Staff

Hallo, nur kurz…

  1. wenn möglich, zur Gewerkschaft gehen, die helfen sofort
  2. nicht drin?
    3 dann… den fehlenden Lohn/Gehalt definieren (Zahl) und dem Arbeitgeber schriftlich (!) auffordern, innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen, sonst Arbeitsgericht. 14 Tage sind üblich, leider.

Gute Besserung und viel Glück!!

Guten Tag,

sollte Ihr Arbeitgeber die Zahlung weiterhin verweigern, sollten Sie einen Anwalt zwecks Klageerhebung und einer entsprechenden Beratung kontaktieren.
Bitte beachten Sie, dass eine umfassende Auskunft nur dann möglich ist, wenn alle Details des Falles mitgeteilt werden und alle Schriftstücke, die den Fall betreffen, zur Kenntnisnahme genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt G. Rudak

Der Arbeitgeber muss 6 Wochen ab20.06.11 Lohnfortzahlung leisten,dann gibt es Krankengeld.Die Vorerkrankung im März hat damit nix zu tun.Wenn Sie das gleiche Kranheitsbild haben ab 20.6. gibts Krankengeld.Die Krankenkasse muss Ihnen ab den 6 Wochen Krankheit Geld bezahlen,nicht DER ARBEITGEBER.
LG
E. KOch

Den Arbeitgeber schriftlich auffordern bis spätestens zum … das Entgelt zu überweisen. Eine Frist von 2 Wochen wäre angemessen. Ist es dann noch nicht auf dem Konto, kann das Entgelt über das zuständige Arbeitsgericht eingeklagt werden.

Hallo Stiff-Staff,

wahrscheinlich liegt beim Arbeitgeber kein Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse vor, aus diesem Grunde hat er keine Verpflichtung die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten. Er kann das Ergebnis allerdings auch in Frage stellen und auf die neutrale Begutachtung durch einen Amtsarzt bestehen. Erst dann muss er zahlen. Also abwarten mehr geht nicht.

Mit freundlichen Grüßen
efuessl

Hallo Stiff_Staff,

die Frage ist, ob Du das Krankengeld an die Kasse zurückzahlen musst, oder ob Dein Arbeitgeber dies mit der Kasse verrechnet.
Im letzten Fall kann es schon einige Tage dauern, bis Kasse und Arbeitgeber die Daten ausgetauscht haben.

Eigentlich ist mit Bescheid der Kasse das Geld sofort fällig (Arbeitsrecht), d.h. nach meinem Wissen innerhalb von drei Tagen müsste es auf Deinem Konto sein (keine Ahnung, was für ein Recht).
Wenn das Geld nicht da ist, kannst Du Deinen Arbeitgeber beim Arbeitsgericht verklagen: Auszahlung plus Zinsen für soundsoviele Tage Verzug. (ob dies natürlich sinnvoll, hilfreich und zukunftsweisend für Euer Verhältnis ist, das musst Dus selbst entscheiden)
Alternativ kannst Du Deinen Arbeitgeber ultimativ auffordern, Dir Dein zustehendes Geld auszuzahlen - zu überweisen, andernfalls wirst Du Klage beim Arbeitsgericht einlegen.

Genauere Informationen müsstest Du bei einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt einholen - ich bin nur kirchlicher Arbeitsrechtler.

Lieber Gruß
Wolfgang

Ich gehe davon aus, daß das Geld mit der nächsten Gehaltsabrechnung kommt, das ist so üblich. Heißt zum Ende September, wenn Sie Ihr Gehalt immmer zum Monatsende bekommen. Ich würde den AG aber nochmal schriftlich auffordern, das ausstehende Gehalt umgehend, spätestens mit der nächsten Gehaltsabrechnung zu überweisen.

Hallo, er muss sofort zahlen. Das steht ihnen zu. LG

Hallo

Sie können den Arbeitgeber abmahnen - also einen Brief schreiben, noch mal anrufen, zum Anwalt gehen oder auch mal noch der Krankenkasse bescheid geben, dass der Arbeitgeber seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Sie können auch zur Gewerkschaft gehen und diesen Fall melden.

Alles Gute

Liebe/-r Experte,

aufgrund verschiedener Erkrankungen bin ich seit dem
20.06.2011 arbeitsunfähig. Im März diesen Jahres war ich
bereits 28 Tage aufgrund einer Operation krank. Nun hatte
meine Krankenkasse mir einen Anspruch auf Krankengeld gewährt.
Dies war jedoch ein Fehler, da die Vorerkrankung im März ja
keinen Zusammenhang mit den aktuellen Krankheiten hatte.

Der Sachverhalt wurde nun letzte Woche seitens der
Krankenkasse geklärt und mein Arbeitgeber wurde informiert (am
08.09.2011), dass ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die
gesamte Dauer hätte. Das heißt mir fehlt bis jetzt das
komplette Geld für Juli und August.

Wie lange hat er nun dafür Zeit? Laut Auskunft unseres
Steuerbüros wollte sie es sofort überweisen. Da ich diesselbe
Bank habe, wirds ja am gleichen Tag gebucht. Aber es kam halt
noch nichts. Nun würde ich gern wissen, was ich wann
unternehmen muss oder kann um dies zu beschleunigen.

Vielen Dank im Voraus für die Bemühung.

Liebe Grüße,
Stiff_Staff

Hallo,

Der AG hat gar keine Zeit, da er sich im Verzug befindet. Was sollte man tun? Gewerkschaftsmitglieder informieren ihre Rechtsberatungsstelle. Alles andere unternehmen dann die Gewerkschaftsanwälte.

Ansonsten, privaten Anwalt (Kostenpflichtig!) mit der Lohn-einforderung beauftragen.

Ganz ohne Anwälte,
Die Schadenssumme exakt benennen und beziffern, (Zinsen auf den Tag der Fälligkeit berechnen!) in einer Klageschrift und diese dann beim Arbeitsgericht zur Klage einreichen. Fristen beachten!!! Meistens sind es nur max. 8 Wochen bei Ansprüchen während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Nicht vergessen bei der Klageschrift, die weiteren Schäden zu benennen und zu beziffern. z.B. Kontoüberziehungsgebühren, Porto, Telefonkosten, Mahnungen, etc.

Und dann klappt es auch.