Entgeltfortzahlunsgesetz, Kündigung

ein mitarbeiter ist krank innerhalb der 1. 4 wochen - da übernimmt die krankenkasse die zahlung - der mitarbeiter wird während dieser krankheit also auch während der probezeit gekündigt - darf die krankenkasse das geld vom arbeitgeber zurückfordern, weil sie meint die kündikung ist unzulässig?

vielen dank für eine antwort.

remosieg

Hallo

Zurückfordern darf man erst mal alles.

Fordert die KK denn die Zahlungen der ersten 4 Wochen zurück oder evtl darüber hinausgehende KG-Zahlungen? Letzteres wäre für mich eher nachvollziehbar. Die KK ist offensichtlich aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhanges zwischen AU und Kündigung der Meinung, daß die Kü wegen der Krankheit erfolgte und der AG damit zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist.

Gruß,
LeoLo