Entgeltfreies Wohnen

Da ergibt sich folgende Situation:

Eine Erbengemeinschaft ( Bruder & Schwester ) erben eine Eigentumswohnung. In dieser wohnt ( und soll auch wohnen bleiben ) der ehemalige Lebensgefährte ( nicht Ehemann ) der verstorbenen Mutter. Bis dato hat er lediglich - wie vereinbart- die Hauskosten bezahlt.Fortan soll er den beiden Erben, ergo deren Kinder monatlich zuzüglich , aber cash , je 150 Euro bezahlen. Was haltet ihr von dieser Überlegung. Kann es steuerrechtlich Streß geben ? Er würde dann mal gerade 480 €uro für eine knapp 80qm -Wohnung in gutem Zustand und guter Lage bezahlen. Da auch kein schriftlicher Mietvertrag besteht, wird es ferner schwer werden ihm einen solchen vorzulegen.Was sollen die beiden machen, habt ihr Tips ?
Für eure Stellungnahmen wären wir euch sehr verbunden, Danke !

Der Lebensgefährte steht auch nicht im Grundbuch, mit Wohnrecht? Wenn nicht, ihm einen Mietvertrag vorlegen zur Unterschrift. Er hat dann keinerlei Anspruch sich in der Wohnung ohne Zahlung aufzuhalten.
Moralisch ist das evtl. eine andere Sache.
Bitte

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Hallo Caschmi,
das stimmt schon- juristisch hat er keinen Anspruch auf entgeltfreies Wohnen, da die Voraussetzungen fehlen. Das Problem ist nur, daß die Erben ihm aus moralischen Gründen an ein entgeltfreies Wohnen denken, bei lediglichem Ausgleich des Hausgeldes.
Und hieraus ergibt sich die Fragestellung: was kann steuerrechtlich auf die Erben zukommen ?

mfG
goldfinger