Entgeltgruppen 7 TVöD nur für Arbeiter?

Stimmt es, dass die Entgeltgruppe 7 TVöD nur für Arbeiter gedacht ist?
Ich habe gehört, dass eine Höhergruppierung eines Angestellten in der Entgeltgruppe 6 nur auf die Entgeltgruppe 8 erfolgen kann, da die Entgeltgruppe 7 nur für Arbeiter gedacht ist. Ist das richtig?

Jein. Es gibt noch immer keine Einstufungstabellen für den TVÖD, so dass die Einstufung der Tätigkeit nach wie vor nach den alten BAT-Grundsätzen erfolgt. Wenn man sich eine Überleitungstabelle anschaut (etwa hier: http://www.gew.de/Ueberleitungstabelle.html), stellt man fest, dass es in der Tat keine BAT-Stufe gibt, die in die TVÖD-Stufe 7 überführt wurde.
Andererseits wurde der TVÖD ja auch eingeführt, um die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten zu verringern. Es steht meines Wissens auch nirgends explizit drin, dass die Stufe 7 „nur für Arbeiter“ gedacht sei. Nur kann man als Arbeitgeber eine Tätigkeit halt nicht „frei Schnauze“ einstufen, und daran dürfte es in der Praxis scheitern.

ja das ist korrekt.

Die Eingruppierung grichtt sich immer noch nach dem BAT
Viele Grüße

Ja.

Gruß, Désirée

Hallo,

das ist richtig, die EG 7 ist ausschließlich den ehemaligen Arbeitern vorbehalten.

Villeicht hilft Ihnen das hier
http://www.arbeitsrecht.org/am-arbeitsplatz/krankhei…

Das ist im prinzip ja nichts anderes…

Sry meine erste Antwort war eigentlich für ein anderes Tab gedacht…

Generell gibt es keine Einstufungen von Entgeldgruppen zu bestimmten Positionen. Jedoch ist es natürlich klar, das ein Betriebsleiter mehr verdienen muss, als ein „normaler“ Arbeiter…
Deshalb gilt Beispielsweise im Bereich Schwimmbäder (Öffentliche Bäder)
Entgeldgruppe
3-4 Arbeiter
5 Meister
6-9 Betriebsleitung (Einstufung je nach Größe des Unternehmens)

Es spielt übrigens vielmehr eine Rolle wo sie beschäftigt sind…

Hallo,

das stimmt nicht. Entgeltgruppe 7 kann man auch als Büroangestellte haben.

MfG
Angelsfear