Entgeltgruppen IG Metall = kein Spielraum bei Neueinstellungen?

Hallo liebe Leute,

ich habe mal eine Verständnisfrage bezüglich der IG Metall Entgeltgruppen:

Mal angenommen mein Idealgehalt läge genau zwischen zwei Entgeltgruppen (z.B. 9 und 10): Ist es einem Unternehmen, das dem IG Metall Tarif angehört, dann grundsätzlich möglich auf die Entgeltgruppe 9 noch etwas draufzulegen? Oder sind die Entgeltgruppen wirklich absolut starr und das Unternehmen hat somit zwischen zwei Entgeltgruppen bei Neueinstellungen gar keinen Spielraum mehr?

Viele Grüße

Tweetili

Drauflegen geht immer. Oder man spielt bei der Dienstaltersstufe herum, dass ist eigentlich die einfachste Lösung.

Hallo nurmitlesen :-),

o.k., danke für die schnelle Antwort.

Leider kenne ich mich mit diesen Metalltarifen nicht sonderlich gut aus und wollte mich in einer Gehaltsverhandlung nicht lächerlich machen, indem ich etwas fordere was sowieso von vorneherein ausgeschlossen ist. Ich dachte selbst eher an eine Erhöhung des Grundgehaltes und dann auf eine Reduktion der Leistungszulage, aber das scheint ja nicht zu gehen, da diese immer bei 10 % liegt, richtig?

Viele Grüße

Tweetili

Hallo,
das ist falsch, jedenfalls in BW: Die Leistungszulage soll im Schnitt der Belegschaft bei 15% liegen. Der AG kann aber auch eine freiwillige betriebliche Zulage zahlen.
Die Leistungszulage kann aber erst dann richtig gezahlt werden, wenn auch eine Leistungsbeurteilung gemacht worden ist. Das sollte nach einem halben Jahr geschehen. Kann aber auch anders gemacht werden, wenn es dazu eine Betriebsvereinbarung gibt. Bis zur ersten LBU (Leistungsbeurteilung) wird meist eine Pauschale bezahlt; die kann evtl. 10% betragen.
Kugel mal nach ERA-Tarifvertrag.
Schöne Grüße
Schrella

Danke Dir, Schrella. In dem Fall ist es so, dass die 10% nach drei Monaten gezahlt werden. Ich habe jetzt noch mal ein bißchen gegoogelt und den ERA-Tarifvertrag für NRW gefunden. Ich denke damit ist sowei alles klar. Danke nochmal und schönes Wochenende.

Viele Grüße

Tweetili

Ansonsten via Sonderzulage, da geht vieles :wink:

Kleine Ergänzung:
Falls die Diskrepanz zwischen dem ERA Tarif und dem vertraglich vereinbarten Gehalt per SonderZulagen ausgeglichen wird, so wird diese Zulage meist mit der steigenden Leistungszulage oder den Zwischenstufensprüngen „abgeschmolzen“.
Zumind ist das bei uns gängige Praxis.

Gruß
M.

kenne beides, die anrechenbare Sonderzulage (wird abgeschmolzen) und die fixe, je nach Situation und Zielstellung kommt die eine oder andere Variante zum Einsatz