Hallo,
vielen Dank für Euer Mitdenken und Antworten.
Zur Präzision: Es sei angenommen, daß es keinen Mietvertrag gibt, nur die Regelung des Wohnrechts im Kaufvertrag.
Also wenn es keinen gibt (auch keinen mündlichen), dann ist da tatsächlich nichts möglich.
Die Frage wäre also im Zweifel schon, ob es nicht einen mündlichen Mietvertrag gäbe.
Kaufvertrag ist ja über einen Notar oder Rechtsanwalt gelaufen, der sicher auch die Regelungen zum Wohnrecht enthält. Und dieses ist dann auch im Grundbuch eingetragen.
Ist jetzt natürlich reine Spekulation, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass der Notar/Anwalt eine derart allgemeine und schwammige Formulierung genutzt hat, wenn schon monatlich für die Nutzung bezahlt wird. Es sei denn es war der Notar/Anwalt des Käufers, der diesem dann absichtlich eine Hintertür offengelassen hat.
Also langer Rede kurzer Sinn wird es darauf ankommen, was genau vereinbart ist. Und wenn dann noch Unklarheiten sind, wäre ggf. zu prüfen, ob und wie das Fehlen einer Vereinbarung über "Miet"erhöhungen auszulegen wäre. Da hilft auch kein angenommen oder was wäre wenn, da jedes Weglassen oder Hinzufügen zu einer anderen Bewertung führen kann.
Aber alles Spekulation. Es wird darauf ankommen, was genau vereinbart wurde und im Zweifel darauf hinauslaufen, dass man sich damit zu einem Fachanwalt begibt.
Grüße