Hallo,
bekommt der Arbeitgeber nur bei Überschreitung der BMG eine Meldung der KV oder kann das auch passieren, wenn Gehalt 1 + Gehalt 2 unter den BMGs bleiben?
Wenn bspw. ein AN nicht möchte, dass AG 1 erfährt, bei welchem AG2 er noch tätig ist, kann er da bei Einhaltung der Verdienstgrenzen sicher sein?
Danke und Tschüss
Hallo,
bekommt der Arbeitgeber nur bei Überschreitung der BMG eine
Meldung der KV oder kann das auch passieren, wenn Gehalt 1 +
Gehalt 2 unter den BMGs bleiben?
Er sollte nur eine erhalten wenn die BBG überschritten wird; guckst du hier Zif. 2.7.1.4. Im übrigen ist keine GKV Monatsmeldung zu veranlassen, wenn die Zweitbeschäftigung ein Minijob ist. Sie ist nur zu machen wenn es sich um eine versicherungspflichtige Mehrfachbeschäftigung handelt.
Wenn bspw. ein AN nicht möchte, dass AG 1 erfährt, bei welchem
AG2 er noch tätig ist, kann er da bei Einhaltung der
Verdienstgrenzen sicher sein?
Dem Arbeitgeber wird lediglich das Gesamtentgelt aus beiden Beschäftigungen zurück gemeldet, ohne diesen Wert kann er die Beitragsabführung nicht korrekt vornehmen.
Greetz
S_E
Hallo,
das wird problematisch, denn durch das ab 01.01.2012 neu eingeführte Meldeverfahren bei Mehrfachbeschäftigten (Meldeverpflichtung für Mehrfachbeschäftigte über BBG besteht erst ab dem 01.01.2013), sind die einzelnen Arbeitgeber verpflichtet, den Krankenkassen das jeweils gezahlte Arbeitsentgelt mit einer GKV-Monatsmeldung aufzugeben. Die Krankenkasse teilt dann meines Wissens nach den betroffenen Arbeitgebern das jeweilige beitragspflichtige Entgelt mit. Du siehst, Arbeitgeber muss melden und du musst Arbeitgeber 1 sagen dass du noch beschäftigt bist - die Frage nach dem „wo und bei wem“, das musst du selbst klären in diesem Fall.
Gruss
Czauderna
Hallo,
ich kann mich nur der Antwort von Guenther anschließen. Nur bei einem Minijob ist es anders.
Alles Gute- Schaddie