Sehr geehrter Experte,
unser Unternehmen bietet als Entgeltoptimierung jeden Monat einen Tankgutschein für 42 Euro an, dieser ist Sozialabgabefrei. Eine neuer Mitarbeiter wollte diesen Dienst nun auch nutzen und bekam zur Antwort von der Personalabteilung, das dies „aus Steuer und SV-Rechtlich nur aus nicht erdientem Entgelt möglich ist, d.h. der Gutschein kann erst mit der nächsten Entgelterhöhung beantragt werden.“ Ich versteh das nicht, da der Gutschein meines Wissens nur dann steuerlichen Belang hat, wenn er gegen die Auflagen des Finanzamtes verstößt.
Siehe Link
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken…
Kann mir jemand sagen, ob die Aussage der Personalabteilung korrekt ist?
Vielen Dank für die Hilfe.