Entgeltoptimierung Tankgutschein

Sehr geehrter Experte,
unser Unternehmen bietet als Entgeltoptimierung jeden Monat einen Tankgutschein für 42 Euro an, dieser ist Sozialabgabefrei. Eine neuer Mitarbeiter wollte diesen Dienst nun auch nutzen und bekam zur Antwort von der Personalabteilung, das dies „aus Steuer und SV-Rechtlich nur aus nicht erdientem Entgelt möglich ist, d.h. der Gutschein kann erst mit der nächsten Entgelterhöhung beantragt werden.“ Ich versteh das nicht, da der Gutschein meines Wissens nur dann steuerlichen Belang hat, wenn er gegen die Auflagen des Finanzamtes verstößt.
Siehe Link
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken…

Kann mir jemand sagen, ob die Aussage der Personalabteilung korrekt ist?

Vielen Dank für die Hilfe.

Hallo Heloo,

mit den steuerlichen und sozialversicherungstechnischen Vorschrift kenne ich mich leider nicht aus.

Es sollte aber m. E. die Möglichkeit geben, das Gehalt mit Vertrag in der Form zu ändern, das € xxxx als Gehalt und € 42,00 als Tankgutschein ( m. E. Sachbezug )gezahlt werden.

Damit wären alle Hemmnisse m. E. geklärt.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

grundsätzlich soll der Tankgutschein nicht als zusätzliches Gehalt bezahlt werden, sondern kann nur als „Bonus“ also zusätzlich gewährt werden. Daher soll m.E. zuerst ein Anspruch durch den Arbeitnehmer bestehen.