Hallo Experten,
Ich beschäftige mich derzeit verstärkt mit der Berechnung der Rente und habe hierzu einen Frage zum Zusammentreffen von Anrechenbaren Zeiten für Kindererziehung und Erwerbstätigkeit. Um meine Frage besser verdeutlichen zu können, hier ein fiktives Beispiel:
Frau A wird am 08.08.2010 Mutter. Sie ist erst im Mutterschutz, dann 1 Jahr in Elternzeit und sodann bis 02.09.2012 arbeitslos und bezieht ALG 1. Ab dem 03.09.2012 geht sie wieder einer Erwerbstätigkeit in Teilzeit mit einem Einkommen von etwa 15.000,00 Brutto/jährl. Nach.
Nach meinem Verständnis was ich bislang gelesen habe, bekommt sie für die 3 Jahre, (Zeitraum vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2013) insgesamt 3 Rentenpunkte.
Ist dies richtig?
Werden die Bruchteile des Entgeltpunktes die sie aufgrund der Erwerbstätigkeit im Zeitraum vom 03.09.2012 bis 31.08.2013 erworben hat mit hinzugerechnet, oder wird da irgendwas verrechnet, sodass es nur bei einem Entgeltpunkt bleibt?
Ich hoffe es findet sich hier ein Sachkundiger. Vielen Dank im Voraus!