Hallo,
mein Mann (59) ist seit Juni 2010 das erste mal arbeitslos. Als Leistung erhält er den Höchstsatz plus Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Er hat nun ein Stellenangebot das seiner Qualifikation entspricht in einer sozialen Bildungseinrichtung. Allerdings beträgt das Bruttoeinkommen lediglich 2000 EUR, demgegenüber bisher 5.800 EUR.
Meine Fragen:
- Wie hoch wäre in etwa der Zuschuss der BA?
- Der Zuschuss des Arbeitgebers zur PV richtet sich nach dem Bruttoeinkommen eines gesetzlich Krankenversicherten. Zahlt die BA darüber hinaus noch einen Zuschuss für die private KV (insgesamt 800 EUR)?
- Wird der Anspruch auf ALG I durch diese Maßnahme aufgebraucht?
- Wenn der Anspruch hierdurch nicht aufgebraucht wird, inwiefern wirkt sich diese neue Beschäftigung auf den weiteren Anspruch auf ALG I finanziell und zeitlich aus?
Für die Mühe vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße von Angelika