Entgeltumwandlung bei Grundsicherung angerechnet?

Hallo,

ich beschäftige mich zur Zeit mit der Frage, ob ich die Entgeltumwandlung meines Arbeitgebers in Anspruch nehmen soll.
Riester kommt für mich nicht in Frage, da diese auf die Grundsicherung im Rentenalter angerechnet werde. Und da ich eine Frau bin und Kinder und somit auch Arbeitsausfallzeiten usw. nicht ausgeschlossen sind, ist es schließlich gut möglich, dass ich als Rentnerin mal unter der Grundsicherung lande.
Von einer zusätzlichen Altersvorsorge möchte ich allerdings auch wirklich etwas haben und nicht evtl. für die Katz in eine Riesterrente zahlen.

Nun meine Frage: Hat jemand genauere Informationen, ob das Geld, das man durch die Entgeltumwandlung anspart, später auch mit der Grundsicherung verrechnet wird? Leider finde ich hierzu keine Informationen. Suche also auch seriöse Quellen hierzu.
Danke für alle Antworten!

Hallo,

an die Grundsicherung werden ALLE Einkünfte angerechnet!!!

Wenn Sie jetzt davon ausgehen, dass Sie Grundsicherung erhalten, dann machen Sie am Besten gar nichts!

Ich persönlich denke, dass das der falsche Ansatz ist…

Wer jetzt (in Zeiten, in denen klar fest steht, dass der Staat quasi pleite ist und man selbst keine ausreichende gesetzliche Rente bekommt) nichts macht, der ist mit Sicherheit seinem/n Kind/ern als Mutter das beste Vorbild…
…aber Gott sei Dank ist die gesetzliche Rentenversicherung ein Generationenvertrag und deshalb zahlen die Kinder (auch Ihre Kinder) die Renten der Eltern (Ihre Rente), …dann zahlen ja wieder die richtigen die Rechnung…

Vielleicht schaffen Sie es ja jetzt, die richtige Entscheidung zu treffen

Mfg

Hallo,
kurze Antwort auf ihre Frage:
auf die „Grundsicherung“ werden sämtliche Einkünfte angerechnet, also auch die betriebliche Altersvorsorge.

Persönliche Meinung:
Davon jedoch eine Produktentscheidung abhängig zu machen ist jedoch falsch. Gerade für Mütter mit mehreren Kindern macht beispielsweise die Riesterförderung Sinn.

Eine Bitte: Lassen sie sich in einem persönlichen Gespräch beraten, Internetforen bieten zwar Möglichkeiten, Informationen zu sammeln um sich auf solche Beratungsgespräche vorzubereiten . Ich rate jedoch dringend davon ab, nur aufgrund einer laienhaften (´tschuldigung) persönlichen Recherche eine Altersvorsorgeentscheidung zu treffen.
Beispielsweise allein in der bAv treffen Steuerrecht, Betriebsrentenrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, etc. aufeinander.

Grüße

L.

Hallo Cloudy1,

schau bitte unter http://www.cdu.de/doc/pdfc/091024-koalitionsvertrag-…
hier ist nur Seite 78 und 79 wichtig.
An Deiner Stelle würde ich beim Sozialamt nachfragen, weil hier derzeit nirgends vernünftige Aussagen getroffen werden. Wenn würde ich auch versuchen eine Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersvorsorge zu bekommen. Bei weiteren Fragen bitte melden.
FG
BM

Hallo,
Es ist so, dass jede Art der „Zusätzlichen Einkünfte“, sei es Mieteinnahme, private Rentenvorsorge oder Zinserträge bei der Grundsicherung angerechnet werden. Allerdings hat man (vieleicht) noch etwaige „Freibeträge“, die mit der Grundsicherung verrechnet werden. Wenn man also zu der ges. Rentenleistung sonstige Erträge hat, werden diese hinzuaddiert. Entsprechend seiner „Freibeträge“ wird dann geprüft, ob noch Zuschüsse bis zur Grundsicherung vom Staat geleistet werden müssen.
Die betriebliche Altersvorsorge (Entgeldumwandlung) ansonsten kann ich jeden nur ans Herz legen. Vor allem auch dann, wenn die VWL zuzüglich mit hineinfliessen können. Jeder Unternehmer wird (wenn er denn VWL zahlt)dieses sehr gerne tun, teilweise wird der Chef sogar noch etwas mehr dazu zahlen, weil auch er Sozialabgaben bei seinem Mitarbeiter einspart. Ist eine Frage der Beratung durch entsprechende Spezialisten.
Im Optimalfall kann man die Entgeldumwandlung schon für 0.00 € Eigenanteil vom Netto erreichen.
Wie gesagt, eine gute Beratung ist da gefragt.
Gruß
D.L.

hallo cloudi,

vielleicht findest du hier was bei den bav spezialisten:

http://www.bav-werkstatt.de/bav-beratung.html

oder hier:

http://www.bav-werkstatt.de/bav-lexikon.html

tschüss und schönes osterfest
i.b.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Einen schönen guten Abend Cloudy1,

eine betriebliche Altersversorgung ist in der Ansparphase vor Zugriff geschützt. Im Rentenalter aber zählt sie voll zum Einkommen und ist auch vor der Anrechnung der Grundsicherung nicht geschützt.
Da ich Ihr Alter nicht kenne, kann ich Ihnen keine weiteren interessanten Details nennen.
Ferner wäre es wichtig zu wissen, ob Sie den Betrag aus 400 € /800 € Grenze oder voll erwerbstätig sind. Falls Sie nähere Auskünfte benötigen, so lassen Sie es mich bitte wissen.
Mit freundlichen Grüßen

V. Tessittore

Hallo,

ich verstehe deine Bedenken, kann deine Überlegungen jedoch nicht teilen. Sorry, ich halte mich eigentlich für sehr nett fühle mich hier aber versucht dir den Kopf gründlich zu waschen :wink:

Grundsicherung für Rentner ist im Prinzip nichts anderes als Sozialhilfe. Sie wurde imho eingeführt, da viele Rentner mit sehr geringem Einkommen die Sozialhilfe nicht beansprucht haben, um z.B. nicht die eigenen Kinder zu belasten. Bei der Grundsicherung dagegen wird jetzt erstmal davon ausgegangen, dass die Kinder kein hohes Einkommen haben und sie werden nicht zu einer Zahlung herangezogen. Das sollte die Rentner ermutigen diese Leistungen auch einzufordern. Eigenes Einkommen oder Vermögen wird jedoch (berechtigterweise) bis auf wenige Ausnahmen berücksichtigt. Das wird bei einer Betriebsrente aufgrund einer Entgeltumwandlung genauso passieren wie bei einer Riesterrente. Als Quelle zum nachschauen würde ich dir dazu die Webseite der deutschen Rentenversicherung empfehlen.

Falls der direkte Link funktioniert:

[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11962/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/grundsicherung/Einkommensanrechnung_20 node.html nnn=true)

Wie gesagt, ich verstehe deine Bedenken. Es gibt ja auch genug Hochrechnungen die zu dem Ergebnis kommen, wie viele letztendlich so wenig Rente erwarten dürfen, dass sie in die Grundsicherung fallen.

Wie hoch diese soziale Absicherung in der Zukunft jedoch wirklich sein wird steht in den Sternen. Man erwirbt nirgendwo ein Anrecht auf eine bestimmte Grundsicherungshöhe.

In Bezug auf Riester sagst du letztendlich: "ich sorge überhaupt nicht für mein Alter vor, denn es gibt ja eine soziale Absicherung und ich gehe davon aus, dass ich mein ganzes Leben eher unterdurchschnittlich verdiene. Hmm, machst du auch Schulden ohne Ende, weil es schließlich ja die Möglichkeit einer Privatinsolvenz gibt und man dann nach wenigen Jahren wieder schuldenfrei sein kann? Ist natürlich nicht das gleiche, aber irgendwo gingen solche Überlegungen ja in die gleiche Richtung…

Du hast Kinder und dadurch glaubst du bis zur Rente zu wenig zu verdienen und damit letztendlich in eine Grundsicherung zu fallen. Hast du wirklich solche Zukunftsängste, dass du eine „Kopf in den Sand“- Taktik bei deiner Altersversorgung fahren möchtest?

Übrigens sorgen Kinder bereits für einige Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung und erhöhen damit deine Rente. Falls du (mal) verheiratet sein solltest wünsche ich dir, dass das ein Leben lang hält. Falls dein Leben allerdings auch die Erfahrung einer Scheidung für dich in der Zukunft einmal bereit hält, könnte der dann stattfindende Versorgungsausgleich möglicherweise auch für eine Erhöhung deiner späteren Rente sorgen, auch wenn du tatsächlich selbst aufgrund langer Kindererziehung nur geringe Ansprüche erworben hast…
Man erwirbt u.U. auch Rentenansprüche, falls man pflegebedürftige Verwandte betreut… Du könntest auch trotz Kinder einmal einen Beruf mit gutem Verdienst haben… usw.
Die Zukunft hält so vieles für uns noch bereit von dem wir nichts ahnen.

Dass in 20 Jahren viel mehr Rentner als heute einer geringeren Zahl an Erwerbstätigen gegenüber stehen wird, steht jedoch so gut wie fest. Denn dass in den vergangenen Jahren wenig Kinder geboren worden, kann man nicht rückgängig machen. Dass für ein umlagefinanziertes System wie die gesetzliche Rente damit die Zukunftsaussichten nicht eben besonders toll sind ist da logisch. Du wirst zusätzlich etwas fürs Alter machen müssen und je eher je besser oder aber du nimmst das Risiko einer Altersarmut inkauf und hoffst auf eine wie dann auch immer geartete staatliche Unterstützung wie sie zur Zeit die Grundsicherung darstellt. Riester ist da - von ferne betrachtet und ohne deine näheren Umstände zu kennen - eigentlich ein sehr guter Anfang…

Und ja, selbstverständlich besteht das Risiko letztendlich trotz Eigenvorsorge immer noch so wenig zu haben, dass das zukünftige soziale Absicherungsnetz bereits mehr bietet und dadurch „umsonst“ gespart zu haben. Aber nichts zu tun und damit sich nur darauf zu verlassen, dass später wirklich eine soziale Grundabsicherung existiert halte ich für die falsche Einstellung.

Achja, übrigens existieren Überlegungen in der Regierung, ob man eine Riesterrente bei der Grundsicherung vielleicht doch nicht so anrechnet…

Meine Antwort zu deiner Frage muss also wirklich lauten: Wie heute ein soziales Netz für aktuell arme Rentner gestrickt ist sollte dich weniger interessieren. Denk positiv und hoffe darauf, die vielen Jahre deines zukünftigen Rentnerdaseins (gerade als Frau ist die durchschnittliche Lebenserwartung ja besonders hoch) auch finanziell gut zu verbringen. Sorg deshalb auch privat ausreichend vor (Riester, Entgeltumwandlung, …) und falls dein ganzes Arbeitsleben finanziell wirklich ganz schlecht gelaufen ist kannst du ja trotzdem ein wenig darauf hoffen, dass du selbst dann nicht im Alter verhungern musst und eine Grundsicherung (oder was auch immer) dich dann auffängt.

Viele Grüße

Thomas

Verzeihung für die späte Antwort. Umfangreiche Computer- und/oder Netzwerkprobleme. (Dies ist eine von 1.322 aufgesammelten e-mails gewesen.) EGAL.

Natürlich wird die Rente aus der bAV gegen die Grundsicherung verrechnet. Aber bitte schön… was ist denn das für ein Anatz: Wenn ich nicht über die Grundsicherung komme, dann bleibe ich lieber Sozialfall. Ich erbitte Deine Verzeihung bereits im voraus: Wie blöd muss jemand sein, der sein LEbens-Arbeitswerk auf die Aussicht der Grundsicherung abstellt? Ist das denn auich schon ein Ziel? Dass heisst, du bist heute schon sehenden Auges damit einvberstanden, das später ausser Miete und Zuschuss zum Fressen nix mehr in der Tasche ist.

Ganz ehrlich: Es gibt Fragen die haben einfach keine Antwort verdient. Das hier ist auf jeden Fall solch’ eine. Über soviel vorausschauende Dummheit und Lebensuntauglichkeit kann einem eigentlich nur die Spucke wegbleiben.

Es ist nicht verboten, in diesem Lande und diesem Leben nach Kräften für den eigenen Lebensabend etwas zu tun; und die bAV ist die beste Möglichkeit, die ich dafür kenne. Nur ja nicht benutzen. Herzlichen Glückwunsch zur bevorstehenden Altersarmut.

Freundliche Grüße und noch ein schönes Leben… solange es für Urlaube, LCD-Fernseher, geile Handy-Rechnungen und ordentliche Computer reicht … gut geplant…
ISCH HABE FERTISCH