Hallo Kollegen,
was meint ihr zu folgendem Sachverhalt:
Beamter, beurlaubt, privatrechtlicher Arbeitsvertrag bei einer Schule (kirchlich angehaucht), von der Rentenversicherungspflicht befreit, aber es besteht eine Gewährleistung des Landesamt für Besoldung BaWü auf der Grundlage §5 Abs. 1 SGB VI.
Entgeltumwandlung JA oder NEIN möglich? Was meint ihr dazu?
Bekannt ist, dass beurlaubte Beamte mit priv.rechtl. Arbeitsvertrag eine Entgeltumwandlung machen können … man ist aber im Zweifel, ob das auch geht, wenn eine Beamtenversorgung aufrecht erhalten bleibt.
Danke für Eure Antworten!
Hallo Kollegen,
was meint ihr zu folgendem Sachverhalt:
Beamter, beurlaubt, privatrechtlicher Arbeitsvertrag bei einer
Schule (kirchlich angehaucht),
Also zur Zeit keine Einkünfte als Beamter.
von der
Rentenversicherungspflicht befreit, aber es besteht eine
Gewährleistung des Landesamt für Besoldung BaWü auf der
Grundlage §5 Abs. 1 SGB VI.
d.h. nicht sozialversicherungspflichtig.
Entgeltumwandlung JA oder NEIN möglich?
Was meint ihr dazu?
Bekannt ist, dass beurlaubte Beamte mit priv.rechtl.
Arbeitsvertrag eine Entgeltumwandlung machen können …
man ist aber im Zweifel, ob das auch geht, wenn eine
Beamtenversorgung aufrecht erhalten bleibt.
Warum sollte eine BAV nicht möglich sein ?
Wie Du oben selbst schreibst ist eine Entgeltumwandlung doch möglich.
Dies kann natürlich nur für den beurlaubten Zeitraum gelten.
Eine AG-finanzierte BAV halte ich noch für sinnvoll.
Bei einer AN-finanzierten BAV könnte man auch eine Basisrente gegenrechenen, da hier nur der Steuervorteil zu sehen wäre.
Warum sollte eine BAV nicht möglich sein ?
Wie Du oben selbst schreibst ist eine Entgeltumwandlung doch
möglich.
Aber evtl. nicht, wenn der beurlaubte Beamte die „übliche
Beamtenversorgung“ durch eine Gewährleistung weiter bekommt!
Das passt imo nicht!
Doch das passt schon.
Nur ich würde bei diesem Beamten keine AN-finanzierte BAV abschließen.
Es besteht doch auch die Möglichkeit, dass ein ÖD-Angestellter eine BAV abschließt und nach ein paar Jahren in den Beamtenstatus wechselt.
Dann muss natürlich zu diesem Zeitpunkt die BAV beitragsfrei gestellt werden.
oder man denke einmal an die vielen Beamten der Fernmeldeämter, die vorrübergehend bis zur Pensionierung in den Angestelltenstatus bei der Telekom wechselten mit Erhalt Ihrer Versorgung und Beihilfe.
Auch bei vielen ehemaligen Versorgungsbetriebe der Kommunen ist dies möglich.