Hallo Kollegen,
was meint ihr zu folgendem Sachverhalt:
Beamter, beurlaubt, privatrechtlicher Arbeitsvertrag bei einer Schule (kirchlich angehaucht), von der Rentenversicherungspflicht befreit, aber es besteht eine Gewährleistung des Landesamt für Besoldung BaWü auf der Grundlage §5 Abs. 1 SGB VI.
Entgeltumwandlung JA oder NEIN möglich? Was meint ihr dazu?
Bekannt ist, dass beurlaubte Beamte mit priv.rechtl. Arbeitsvertrag eine Entgeltumwandlung machen können … man ist aber im Zweifel, ob das auch geht, wenn eine Beamtenversorgung aufrecht erhalten bleibt.
Danke für Eure Antworten!
Gruss