Entgeltumwandlung (lohnt sich die bei 410 Euro-Job

Hallo liebe Forumteilnehmer!

Ich schildere kurz folgenden Fall:

ER Beamter Vollzeit (Steuerklasse 3)
1 Kind
SIE Angestellte auf (steuerpflichtige) 410 Euro-Basis. (Steuerklasse 5)

Kann man pauschal sagen ob sich bei IHR eine Entgeltumwandlung lohnt (bei einem geplanten „Spar-Einsatz“ i.H.v. 50 Euro)?

Irgendwie blicken wir bei dem ganzen Internet-Info-Wust nicht durch.

(Ebenfalls interessant: mögliche Rentenkürzung bei geringerer mtl. Beitragszahlung!?)…etc.

Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.

DANKE

Kann man pauschal sagen ob sich bei IHR eine Entgeltumwandlung
lohnt (bei einem geplanten „Spar-Einsatz“ i.H.v. 50 Euro)?

Wie definierst Du das „lohnen“ ? Jetzt spart sie Steuern und Sozialbeiträge, dafür muß sie später Steuern (evt.) auf Sozialbeiträge auf die Leistungen zahlen. Ab wann lohnt sich das dann und wie soll man das ausrechnen ?

Die Frage ist eine andere: Reicht mir die zu erwartende Altersversorgung aus, oder sollte ich besser jetzt noch etweas investieren, damit ich später mehr habe. Diue Frage müßt Ihr Euch beantworten.

Die Frage ist eine andere: Reicht mir die zu erwartende
Altersversorgung aus, oder sollte ich besser jetzt noch etweas
investieren, damit ich später mehr habe. Diue Frage müßt Ihr
Euch beantworten.

Danke für die Antwort. Sicher stellt man sich die Frage ob die Altersversorgung reicht.

Es ist doch so, dass bei gleichem Netto, eben diese 50 Euro von „anderer Stelle“ aufgestockt werden. D.h. die Frage ist von wem und wieviel?
Der reine Menschenverstand sagt mir, dass eine z.B. private Rentenversicherung (mtl. 50 Euro) bei Ablauf nicht „soviel bringt“, wie eben (bei gleichem Netto) der Betrag 50 Euro plus X. (Schwierig unser Unwissen zu beschreiben)

Andere Auswirkungen prüfen
Hallo,

bei der Umwandlung von Lohn eines 410 € Jobs würde ich auch evtl. andere Auswirkungen prüfen:
Wird durch die Umwandlung plötzlich das KV-pflichtige Beschäftigungsverhältnis in eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung umgewandelt . Dann müsste für Ehefrau und das Kind ein eigener KV- und Pflege-Beitrag gezahlt werden, wenn Ehemann privat versichert ist (PKV mit Beihilfetarifen?). Dann ist auch die beitragsfreie KV bei einem 2. Kind weg. Außerdem hat das dann auch Auswirkungen auf die Ansprüche aus der Alv. Natürlich verringert sich dann auch die Basis für die gesetzliche RV. Das sind nur drei mögliche Folgen einer Lohnumwandlung bei dieser Konstellation.

Gruß Woko