Hallo,
eine Frage zum Thema ersparte Sozialabgaben bei Entgeltumwandlung - evtl. mache ich hier einen Denkfehler. Über Infos würde ich mich freuen, vielen Dank schon jetzt.
Angenommen eine Person (Angestellter) verdient oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen in RV/AV, ist privat krankenversichert. Ihm wurde nun eine Entgeltumwandlung empfohlen und der Versicherungsvertreter behauptet, damit würde ihm der Staat ordentlich die Beitragszahlung versüßen, da er ja die Sozialabgaben auf das umgewandelte Entgelt (bis zu einer Höhe von 2640 Euro pro Jahr) spare.
Aber: der Verdienst des Angestellten würde auch nach Abzug der 2.640 Euro Umwandlung noch oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Ich denke daher eigentlich, dass er somit gar keine Sozialabgaben einspart; es würde sich an „ersparten Abgaben“ also allein der steuerliche Effekt bemerkbar machen.
Der Versicherungsexperte behauptet jedoch, die Sozialabgaben auf die 2.640 Euro würden gespart, weil der Beitrag auf die RV und AV ja prozentual vom Einkommen bis zur Bemessungsgrenze berechnet würde und von den jährlich abgeführten Beiträgen würden dann die auf das umgewandelte Entgelt entfallen abgezogen.
D.h. obwohl der Angestellte auch nach Abzug der Umwandlung noch oberhalb der Grenze verdienen würde, würde sein RV/AV-Beitrag nach Bemessungsgrenze abzgl. Umwandlung (also z.B. 66.000 Euro abzgl. der 2.640 Euro macht nur noch 63.360 Euro) berechnet.
Das halte ich für eine Fehlauskunft, bin aber kein Experte auf diesem Gebiet.
Daher würde ich mich über fachkundige Bestätigung oder Korrektur sehr freuen.
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank