Hallo, nehmen wir doch mal folgendene Geschichte an.
Mister X hat sein Arbeitsbverhältnis zum 31.12 eines Jahres gekündigt. Er hat laut seinem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Also gibt Mister X seine Kündigung ende September ab September ab um dem Arbeitgeber gegeüber fair zu bleiben und es nicht auf dem letzten drücker zu machen.
Mister X hat aber noch 20 Tage Resturlaub in diesem Jahr. Das würde bedeuten das er eigentlich im nicht Dezember nicht mehr arbeiten muss. Und genau das hat er auch ganz formell in seine Kündigung geschrieben wann sein letzter Arbeitstag ist. Somit weiß auch der Arbeitgeber mit abgabe der Kündigung genaustens bescheid.
Der Arbeitgeber kommt nun aber anfang/mitte November und sagt das er die ersten 2 Dezember wochen keinen Urlaub hat, sondern dieser Urlaub entgeltet wird.
Das war die Geschichte, nun streiten sich hier die Gemüter und ich würde gerne von euch eine Meinung zu der Geschichte haben.
Nach meiner Kenntnis hat der Arbeitgeber das Recht bei Betriebsbedingter „notwendiger“ Situatuion. (was auch immer als notwendg zählt). Aber es kann doch nicht sein, das man Arbeitnehmer so hängen läßt. Der Arbeitnehmer muss doch auch Rechte haben um sein Urlaub zu erhalten.