Entgeltzahlung an Feiertagen

Hier mal die Gesetzesgrundlage dazu:

 (1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen.
(3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.
(http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html)

Meine Frage:
Naiv, wie ich war, habe ich nie sonderlich darauf geachtet, ob der Arbeitgeber mir die Feiertage auch auszahlt. Jetzt fielen zuletzt aber ungewöhlich viele Feiertage auf meine normalen Arbeitstage (400Euro Job neben dem Studium) und mein Gehalt war dementsprechend geringer als üblich.

Also nochmal in den Vertrag geschaut. Da steht drin, dass der jeweilige Filialchef die Feiertage in das Stempelsystem einträgt, ich die aber kontrollieren muss. Unter drei verschiedenen Chefs, hat das niemand gemacht (soweit ich das anhand der Abrechnungen noch nachvollziehen konnte) und mein aktueller Chef wusste überhaupt nicht einmal, dass dies zu seinen Aufgaben gehört.

Dass ich grundsäzlich Anspruch auf Lohn an Feiertagen habe ist mir klar, aber wie wirkt sich die Klausel im Vertrag darauf aus, dass ich im System zu kontrollieren habe?

Vielen Dank