Es gibt doch viele Gewerbetreibende, die im Internet Waren anbieten, und die sich mit PayPal bezahlen lassen.
Enthalten diese Gebühren von PayPal nun Mehrwertsteuer oder keine? Auch wenn die Firma in Luxemburg niedergelassen ist, darf sie ja wohl nicht in Deutschland Dienste anbieten, schon gar nicht an eine Privatperson, die frei von Mehrwertsteuer sind?
So mein Verständnis, was sicher falsch ist, denn Fakt scheint zu sein, dass PayPal selbst keine Mehrwertsteuer auf die Gebühren abführt.
Wie machen es denn dann die vielen mehrwertsteuerpflichtigen Internetverkäufer, warum können diese keine Vorsteuer auf Paypal-Gebühren geltend machen?
Ciao Schwipp