Entladung nicht möglichen wegen höherer Gewalt

Morning,

folgendes (nennen wir’s mal fiktives) Problem: Ich hätte Ware für einen Fixtermin zu einer Baustelle bestellt („frei Baustelle, unabgeladen“), die dort per Autokran entladen werden sollte.

Der Kran kann aufgrund starken Windes jedoch erst zwei Tage später entladen. Spediteur macht Mehrkosten für die Wartezeiten/entgangene Rückfracht geltend. Wäre das rechtens, oder ist die Verzögerung aufgrund höherer Gewalt hinzunehmen?

Danke vorab,

Markus

guten morgen

mit welcher vernuenftigen begruendung erwartest du, dass der spediteur die mehrkosten uebernimmt?

gruss
khs

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hallo,

mit welcher vernuenftigen begruendung erwartest du, dass der
spediteur die mehrkosten uebernimmt?

Ohne mir ganz sicher zu sein, aber vielleicht mit der gleichen, mit der
der Spediteur angetreten wäre, wenn sein Laster nicht hätte kommen
können (Sturm, Überflutung …) und der Kran dagewesen wäre und vom
Kunden bezahlt werden müsste.

Grüßerle
Richard

moin,

fuer den fall laesst sich der schaden aber minimieren:

wenn der lkw-unternehmer merkt, dass „force majeur“ seinen liefertermin gefaehrdet, dann kann er seinen auftraggeber informieren -der wiederum kann den kran abbestellen oder nach hause senden.

wenn es nicht gerade ein superspezialkran ist, dann fallen bei abbestellung normalerweise ueberhaupt keine kosten an, bei umsonstiger anfahrt wenige stundensaetze.

standzeit eines lkw erzeugt da tageweise erheblich hoehere kosten.

die kosten muss imho der auftraggeber beidseitig tragen, denn die adsp schliesst verantwortung der spediteure ohne eigenverschulden eindeutig aus!

wenn er=der auftraggeber sich davor „schuetzen“ will, dann muss er halt eine verlaessliche wetterprognose von fachleuten erstellen lassen.

kosten abwaelzen is nich…

gruss
khs

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mit welcher vernuenftigen begruendung erwartest du, dass der
spediteur die mehrkosten uebernimmt?

Moinsen,

ich „erwarte“ nicht, ich frage. Das mal vorab. Ansonsten hätte meine Logik ähnliches vermutet, wie die von Richard. Man muss sich schließlich auch immer allerlei „höhere“ Dinge anhören, wenn es um die Begründungen der Spediteure für Verzögerungen geht. Was wäre gewesen, wenn wegen des Windes eine Fähre (in dieseme Falle nach GB) nicht hätte fahren können? Die dem Besteller dann enstehenden Kosten nur mit Storno-Kosten für den Kran zu beziffern, halte ich für kurzsichtig, da gibt’s über Pönale bis Kolonnenstillstand, etc. noch so einiges, was sich summieren würde…

Gruß,

Markus

hallo,

fuer den fall laesst sich der schaden aber minimieren:

Also hätte hier ein Anruf beim Spediteur „tut und Leid, wir haben Wind“
auch genügt?

denn die adsp schliesst verantwortung der spediteure ohne
eigenverschulden eindeutig aus!

Wäre dann aber sehr einseitig … Der Auftraggeber ist ja auch nicht am
Wind Schuld.

Aber wie gesagt, ich würde meine Hand für keine der beiden Richtungen
ins Feuer legen.

Grüßerle
Richard

moin,

ja, der anruf haette zumindest genuegt, um den schaden deutlich zu minimieren = kran abbestellen oder nach hause schicken.

der auftraggeber ist nicht am wind schuld , aber am engen zeitfenster!

es hat sich in der „just-in-time“-mentalitaet der ekelhafte anspruch durchgesetzt, dass lkw wie u-bahnen fahren muessen.

da braucht es nicht mal eine england faehre, die dem wetter zum opfer faellt, da genuegt auch schon eine heftige vollsperrung auf der a3, wie gerade gestern und vor drei wochen geschehen, um einen transport deutlich zu verzoegern.

ich ahne im hintergrund ein knauseriges "sparbroetchen " als auftraggeber:

moeglichst den billigsten preis bei perfektester leistung. so läuft das nicht: wenn ich wirklich wichtige terminfacht habe, dann gestehe ich dem frachtfuehrer erheblich mehr geld zu, um fast allen eventualitaeten vorbeugen zu koennen.
konkret erwarte ich also, dass der lkw mindestens einen halben tag vor dem krantermin an der entladestelle steht, und das bezahle ich auch!

gruss
khs

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moin , ist ganz einfach:

wenn der spediteur sich nicht an feste vereinbarungen haelt, die er eingegangen ist, dann wird seine rechnung nicht bezahlt/gekuerzt.

aber nur wenn - wie ich schon unten sagte - im preis auch genuegend spielraum fuer den spedi da ist, unerwartete probleme loesen zu koennen.

ich sehe nur absolut keine logik darin, den spediteur fuer die wartezeit mitbezahlen zu lassen.

weitere unlogik:

die standzeit des lkw muss bezahlt werden, die entgangene disponierte rueckfracht jedoch nicht!
es sei denn - wie ebenfalls unten gesagt - der auftraggeber war sparbroetchen und hat diese fracht im sammelgut und nicht als terminfracht erteilt!

wenn ich sammelgut lade und zustellung am freitag vormittag zusage, dann schick ich den lkw notfalls noch schnell ueber timbuktu, wenn es dort gutbezahlte fracht gibt… und keiner darf/wird böse sein.

die spvs ( speditionsversicherungsschein ) deckt uebrigens folgeschaeden in nicht unerheblichem maße ab.

wenn du diese gezeichnet hast, dann sollte sich da was abwickeln lassen.

gruss
khs

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hallo,
also, bevor’s hier ausartet in eine Plauderecke für gefrustete
Speditionskauflaute und Brummifahrer, mach’ ich Feiaamd.
Happy Hallo Wien
Richard