Hallo!
Das „einfache Arbeitszeugnis“ enthält lediglich Zeiten der Beschäftigung bei dem Arbeitsgeber. Das sollte hier genügen. Beginn, Ende und Tätigkeit/Berufsgruppe.
Sollte das weitergehende „Qualifizierte Zeugnis“ gefordert werden (muss so vom Ex-Mitarbeiter angefordert werden), kann man bei der Sachlage sich sicherlich auf die Unmöglichkeit der qualifizierten Beurteilung zurückziehen. Eben wegen der wenigen Tage am Arbeitsplatz.
„Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nur zur Erteilung eines einfaches Zeugnisses verpflichtet, während auf Verlangen des Arbeitnehmers ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden muss. Letzteres gilt jedoch nur für den Fall, wenn die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses die Beurteilung der Leistung und Führung erlaubt.“
MfG
duck313