Entlassener Sträfling 'besorgt' Beute

Hallo
Ein fiktiver Fall (komme drauf, weil ich gerade ein Kriminal-Hörspiel gehört habe).
Zwei Gangster überfallen einen Autotransporter. Sie werden geschnappt, die Beute scheint aber „verloren“ (Die Polizei denkt, sie haben das Geld ins Wasser geworfen, in wirklichkeit konnten sie es vorher verstecken).
Nun haben die beiden Verbrecher für ihren Überfall einige Jahre im Gefängnis gesessen, bis sie regulär entlassen wurden.
Anschließend werden sie dabei erwischt, wie sie sich dann doch die Beute wiederholen und werden gleich wieder verhaftet.
Und hier frage ich mich, ob das eigentlich wirklich gehen würde.
In Amerika ist es doch so, das man dort nicht für das selber Verbrechen zweimal bestraft werden dürfte.
Wie wäre der Fall in Deutschland? Schließlich haben sie ja für das Verbrechen schon gebüsst. Wenn sie sich jetzt doch die Beute holen, müssen sie sich dann „nochmal“ für das Verbrechen verantwortlich machen?
Wie gesagt, der Fall ist rein fiktiv, aber es würde mich ja doch mal irgendwie interessieren.

Danke Gruß
Andreas

Wie wäre der Fall in Deutschland?

Zunächst einmal gilt hier dasselbe wie in den USA, da steht sogar im Grundgesetz (Art. 103 III GG):

http://dejure.org/gesetze/GG/103.html

Schließlich haben sie ja für
das Verbrechen schon gebüsst.

Ja, für den Raub haben sie schon gebüßt und können hierfür nicht noch mal bestraft werden. Nun ist das „Holen der Beute“ aber ja kein Raub (bzw. räuberische Erpressung; auf diese Feinheiten möchte ich jetzt mal verzichten).

Wenn sie sich jetzt doch die
Beute holen, müssen sie sich dann „nochmal“ für das Verbrechen
verantwortlich machen?

Die Frage ist doch vielmehr, ob das Holen der Beute nicht eine neue Straftat ist. Insofern könnte man an Unterschlagung denken, denn das Geld gehört den Tätern ja nicht. Allerdings ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nach einer bereits erfolgten rechtswidrigen Zueignung jede weitere Zueignungshandlung nicht mehr tatbestandsmäßig.

Levay