Entlassung aus Dienstverhältnis - GKV?

Hallo!

Wenn sich ein Beamter auf Lebenszeit (Land BW) aus dem Dienstverhältnis entlassen lässt, wie sieht es dann im Anschluss mit der Krankenversicherung aus, wenn

a) der Beamte unverheiratet und im Anschluss an die Entlassung arbeitslos ist? Weiterhin privat versichert?
b) der Beamte verheiratet ist und im Anschluss an die Entlassung arbeitslos ist? Familienversichert oder weiterhin privatversichert?
c) der Beamte verheiratet ist und sich im Anschluss an die Entlassung in Elternzeit befindet? Familienversichert?

Ist es möglich, sich erst entlassen zu lassen, wenn man einen neuen Job in Aussicht hat? Es geht um einen Bundeslandwechsel als Lehrer, wobei im Zielland keine Verbeamtung von Lehrern erfolgt und derzeit auch nicht eingestellt wird. Der Beamte könnte aber noch zwei Jahre Elternzeit nehmen und damit die Stelle in BW „warm halten“, falls es dann doch noch keinen Job gibt. Welche Fristen gibt es für die Entlassung?

Viele Grüße,
sonne

Hallo

ein paar Fragen müssten zuerst noch beantwortet werden.

A) wie alt ist der Beamte ?
B) wie ist der Ehepartner krankenversichert ?
C) warum beantragt man heute schon die Entlassung,
wenn keine Anstellung im neuen Bundesland erfolgen kann ?

Die Fristen findet man im jeweiligen Landesbeamtengesetz!

Gruß

Hi,

A) wie alt ist der Beamte ?

So Anfang 30.

B) wie ist der Ehepartner krankenversichert ?

Gesetzlich.

C) warum beantragt man heute schon die Entlassung,
wenn keine Anstellung im neuen Bundesland erfolgen kann ?

Persönliche Gründe (Partner hat Job, Frau mit Kleinkind möchte nicht zurückbleiben, vorübergehendes „Hausfrauendasein“ wäre vorstellbar)

Es ist nichts beantragt, die Frage ist nur, ob es eine Überlegung wert ist oder ob man nur drauf zahlt (wg. PKV).

Die Fristen findet man im jeweiligen Landesbeamtengesetz!

Okay, danke.

Gruß!

Gruß

Hallo

a) der Beamte unverheiratet und im Anschluss an die Entlassung
arbeitslos ist? Weiterhin privat versichert?

Ja, weiterhin privat versichert. Es sei denn, Arbeitslosengeld wird bezogen, was bei Beamten aber regulär nicht der Fall ist, da kein Anspruch besteht.

b) der Beamte verheiratet ist und im Anschluss an die
Entlassung arbeitslos ist? Familienversichert oder weiterhin
privatversichert?

Familienversicherung wäre möglich. Private KV wäre ebenfalls möglich. Ganz wie gewünscht.

c) der Beamte verheiratet ist und sich im Anschluss an die
Entlassung in Elternzeit befindet? Familienversichert?

Wenn er entlassen ist, kann der Beamte meines Wissens nicht mehr in Elternzeit sein. Er kann höchstens zu Hause bei den Kindern sein, was aber nicht unter den Begriff Elternzeit fällt. In diesem Fall wäre die Familienversicherung ebenfalls möglich.

Ergänzung: Wenn keine Entlassung, aber weiterhin Elternzeit, dann geht nur die private KV.

Grüße

Florian

Hallo Florian,

Hallo

Ergänzung: Wenn keine Entlassung, aber weiterhin Elternzeit,
dann geht nur die private KV.

zu dieser Antwort habe ich so meine Zweifel!

Entscheidend dürfte hier sein, ob noch Beihilfeanspruch besteht.
d.h. bei Beihilfeanspruch PKV / ohne Beihilfeanspruch familienversichert über den Ehemann.

Grüße

Florian

Gruß

zu dieser Antwort habe ich so meine Zweifel!

Entscheidend dürfte hier sein, ob noch Beihilfeanspruch
besteht.
d.h. bei Beihilfeanspruch PKV / ohne Beihilfeanspruch
familienversichert über den Ehemann.

Hallo,

Zweifel habe ich da keine. Der Beihilfeanspruch hat mit dem Anspruch auf die Familienversicherung überhaupt nichts zu tun. Beamte in Elternzeit haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die Familienversicherung nach § 10 SGB V.

Grüße

Florian