Hallo!
Wenn sich ein Beamter auf Lebenszeit (Land BW) aus dem Dienstverhältnis entlassen lässt, wie sieht es dann im Anschluss mit der Krankenversicherung aus, wenn
a) der Beamte unverheiratet und im Anschluss an die Entlassung arbeitslos ist? Weiterhin privat versichert?
b) der Beamte verheiratet ist und im Anschluss an die Entlassung arbeitslos ist? Familienversichert oder weiterhin privatversichert?
c) der Beamte verheiratet ist und sich im Anschluss an die Entlassung in Elternzeit befindet? Familienversichert?
Ist es möglich, sich erst entlassen zu lassen, wenn man einen neuen Job in Aussicht hat? Es geht um einen Bundeslandwechsel als Lehrer, wobei im Zielland keine Verbeamtung von Lehrern erfolgt und derzeit auch nicht eingestellt wird. Der Beamte könnte aber noch zwei Jahre Elternzeit nehmen und damit die Stelle in BW „warm halten“, falls es dann doch noch keinen Job gibt. Welche Fristen gibt es für die Entlassung?
Viele Grüße,
sonne