Entlassung aus Haft durch Einigung

Folgendes: Wenn jemand in Haft genommen wird weil der Anwaltshelfer, oder was immer das auch ist, einen Haftbefehl raus gehen lassen hat, durch eine 3 Tage zu spät kommende Ratenzahlung… ist es möglich wenn der jenige schon drin ist, das besagter Anwaltshelfer ihn auch wieder vorzeitig bei Einigung durch Teilzahlung aus der Haft raus lässt ? Voller betrag ist uns nicht möglich.

Bin sehr dankbar für Eure Antworten.

Also, die Engstirnigkeit unserer Gesetzesverdreher ist ja hinlänglich bekannt! Ein Haftbefehl KANN verzögert vorgelegt und durchgeführt werden. Je nachdem, wie die dazu berechtigten Personen auf den Sachverhalt eingestimmt sind! Nach dem Prinzip: in derSuppe ist kein Haar? Das ost ja zum Kopfschütteln!

Wollen die einfach nicht, geht es fast blitzartig, den Vollzug des Haftbefehls umzusetzen.

Man kann schon in der Vorführhaft bzw. Polizeiugewahrsam zur Überführung und Vollzug des Haftbefehls zur JVA mit dem Aussteller bzw. Veranlasser Kontakt aufnehmen.

Erst nach Begleichung einer Ratenzehlung kann der Haftbefehl aufgehoben werden. Hat jedoch die Justizbehörde Bedenken an der gänzlichen Erfüllung des Haftausschlußgrundes, kann der Haftbefehl aufrecht erhalten werden!

So kann u.U. eine Haftdauer trotz ganzer Begleichung der Ratenzahlungen/Gesamtbetrages die vorgegebene Tagessatzrate übersteigern, d.h. die dafür angeordneten Tagessätze sind durch Haftfortdauer abgegolten UND zugleich wurde der Betrag eingezahlt. Dann gelten die eingezahlten Beträge in erster Linie als Aufhebungsgrund, jedoch die gleichzeitige Ableistung durch die Fortführung der Haft als bedauerliche Überschneidung und bei unter 7 Tage ca., als zumutbar und Entschädigungsfrei!

Entsch#ädigungsgesetz hierzu ist zu beachten! (3,80 Euto tägl. und u.U. mehr, aber nie volle Höhe!)

Die Einigung ist nicht zwingend einzuhalten, jedoch oftmals üblich, um eine Inhaftierung zu vermeiden, da diese einen extra Verwaltungsakt darstellt, der mit Arbeit verbunden ist, die wohl niemand so gerne macht!

Hallo BlackBloodyRose,

ist es möglich wenn der jenige schon drin
ist, das besagter Anwaltshelfer ihn auch wieder vorzeitig bei
Einigung durch Teilzahlung aus der Haft raus lässt ? Voller
betrag ist uns nicht möglich.

Diese Frage können Dir die Experten von der Seite www.knast.net beantworten. Ich würde Deine Frage gerne dorthin an die Mailingliste: https://www.knast.net/mailingliste/ weiter leiten (Anmeldung erforderlich), bin aber selber nicht mehr aktiv. Ich würde in jedem Fall Deine Frage dort stellen, damit Du auch sofort Antwort bekommst!

Hilfreich wäre auch eine _genauere_ Beschreibung des Falles: wie z.B. Einzelheiten (ohne Angaben der Person!), das Bundesland, sowie die zuständige Staatsanwaltschaft (Gericht). Normalerweise kann aber auch der Anwalt Auskunft geben, denn eine Inhaftierung wegen fehlender oder verspäteter Ratenzahlung kommt ja nicht aus „heiterem Himmel“!

Gruß
D.

Ich danke Euch beiden für die Antworten, hat mir sehr weiter geholfen.

Die Vorgeschlagene Seite werde ich sofort aufsuchen und mich dort weiter erkundigen

Mit freundlichen Grüssen

BBRose