Entlassung aus Haft durch Einigung

Folgendes: Ist es möglich einen bereits durch Schulden inhaftierten aus der Haft auszulösen indem man sich mit dem Bearbeiter ( Der Herr der dafür sorgt ob es als Zahlung oder Arbeit gemacht wird ) und Veranlasser des Haftbefehls, auf eine Zahlung die nicht der ganzen höhe der eigentlich Auslösung entspricht einigt ?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Bei wem hat der Inhaftierte Schulden und warum?

Dieser besagte Mensch heisst Rechtspfleger. Bevor jemand wegen Schulden einsitzt, werden in der Regel andere Maßnahmen angeboten (Ratenzahlung, freie Arbeit). Nur wenn diese beim Schuldner nicht fruchten, wird Haftbefehl erlassen und Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet. Wenn dies erfolgte, dann nur weil alle vorherigen Maßnahemen nicht erfolgreich waren.
Inwieweit sich nun der Rechtspfleger auf ein solches Geschäft einlassen soll, weiss nur der Rechtspfleger allein.
Er hat zwar einen gewissen Ermessensspielraum, ob er den jedoch wegen der Vorgeschichte nochmal bemüht, weiss auch nur er allein.
Man kann den Rechtspfleger unter Angabe eines Aktenzeichens anrufen und danach fragen.

Rumburak