Hallo zusammen! 
Eine Ehe wurde geschieden, es wurde ein Vergleich geschlossen.
- Frau X hat bei Bank für Haus von Y (nur er steht im Grundbuch) mit unterschrieben.
Gerichtsurteil sagt: Herr Y muss Frau X aus dem Kreditvertrag entlassen.
Die Bank sagt: ist ok, er muss nur schreiben, dass er das alleine übernimmt.
Was, wenn Herr Y NICHT zur Bank geht und Frau X NICHT aus dem Kredit entlässt?
Ist es möglich, mit dem Gerichtsurteil direkt zur Bank zu gehen und diese somit zu veranlassen, die Entlassung aus dem Kredit zu erwirken? Wenn die Bank das NICHT macht - wie wäre ein mögliches weiteres Vorgehen?
- Herr Y hätte auch noch 2 Monate Unterhalt nachzuzahlen - wie kann diese Forderung erfüllt werden - möglichst OHNE Kosten oder großen Aufwand (Anwalt, Antrag auf Rechtsberatung etc.)? Ist Lohnpfändung die einzige Lösung? Wie wird diese „beantragt“?
Er hat die Monate vor dem Gerichtsurteil nicht gezahlt, es gibt keine Kommunikation und ob er freiwillig weiter zahlt ist ungewiss.
Ist es sinnvoll, einfach mal zu Gericht zu gehen und „blöd nachzufragen“?
Danke für eure Anregungen!
Grüßchen,
Claudia
PS. Bittebittebitte in Umgangssprache - ich verstehe kein juristisch und bin etwas ARGE-und-sonstige-Formulare-geschädigt. 