Hallo Experten,
ein Freund von mir sitzt momentan noch bei der Bundeswehr als Feldwebelanwärter und wartet auf seine Entlassung, ich soll jedoch für ihn hier fragen:
Er hat sich unwiderruflich als SAZ verpflichtet, die Ernennungsurkunde angenommen, nach einigen Tagen jedoch gemerkt, dass es nicht seine Welt ist. (Bitte keine Belehrungen!)
Nun hat er sich bei der Vereidigung geweigert den Eid zu leisten und nach §55 Soldatengesetz müsste er ja auch entlassen werden.
Da die Entlassung jedoch einige Zeit dauert (Wochen bis Monate) stellt sich nun die Frage: Ist das bereits bekommene Gehalt (1x) zurückzuzahlen? Kann man davon ausgehen, dass weitere Gehälter bezogen werden bzw. zurückgezahlt werden müssen?
Das Problem ist nämlich, dass ja weiterhin Dienst geleistet werden muss (wenn auch nur in der Ausbildung) und dieser auch Kosten verursacht, z.B. Essen, Fahrtkosten.
Im Interesse meines Freundes bedanke ich mich für hoffentlich konstruktive Antworten.