Hallo, hier mal ein hypothetischer Fall eines Quereinsteigers in Niedersachsen. EIn Quereinsteiger wird von einer nieders. Schule eingestellt und erkrankt plötzlich längere Zeit. Der Beamte (Lehrer) auf Probe bemüht sich, wieder dienstfähig zu werden und hält sich an ärztliche Vorschriften, die u. a. einen Krankenhausaufenthalt beinhalten. Die Krankheit ist heilbar, jedoch nicht vorhersehbar, wann sie geheilt wird. Die Schule zweifelt und veranlasst eine amtsärztliche Untersuchung.
Unter welchen Kriterien wird da amtsärztlich untersucht? Kann der Amtsarzt sagen, der Quereinsteiger sei nicht dienstfähig und wird er (der Quereinsteiger) dann - womöglich fristlos - entlassen?
Hätte der Quereinsteiger im Falle eines solchen Entschlusses der Schulbehörde (Quereinsteiger wird entlassen, da zu lange krank und nicht absehbar, wann er wieder kommt, bzw. ist dienstunfähig)evtl. rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, oder gibt es für ihn dann nur den einen Weg,nämlich in die Hartz IV-Schiene zu gelangen?
Für nicht nur hypothetische sondern auch realitätsnahe Einschätzungen danke ich. Alle Meinungen können die Diskussion um diesen angenommenen Fall voranbringen.
LG
Maya
Hallo, hier mal ein hypothetischer Fall eines Quereinsteigers
in Niedersachsen. EIn Quereinsteiger wird von einer nieders.
Schule eingestellt und erkrankt plötzlich längere Zeit. Der
Beamte (Lehrer) auf Probe bemüht sich, wieder dienstfähig zu
werden und hält sich an ärztliche Vorschriften, die u. a.
einen Krankenhausaufenthalt beinhalten. Die Krankheit ist
heilbar, jedoch nicht vorhersehbar, wann sie geheilt wird. Die
Schule zweifelt und veranlasst eine amtsärztliche
Untersuchung.
Unter welchen Kriterien wird da amtsärztlich untersucht? Kann
der Amtsarzt sagen, der Quereinsteiger sei nicht dienstfähig
und wird er (der Quereinsteiger) dann - womöglich fristlos -
entlassen?
Hätte der Quereinsteiger im Falle eines solchen Entschlusses
der Schulbehörde (Quereinsteiger wird entlassen, da zu lange
krank und nicht absehbar, wann er wieder kommt, bzw. ist
dienstunfähig)evtl. rechtliche Möglichkeiten, dagegen
vorzugehen, oder gibt es für ihn dann nur den einen
Weg,nämlich in die Hartz IV-Schiene zu gelangen?
Für nicht nur hypothetische sondern auch realitätsnahe
Einschätzungen danke ich. Alle Meinungen können die Diskussion
um diesen angenommenen Fall voranbringen.
LG
Maya
Hallo Maya,
ich bin auch Beamter auf Probe. Soweit ich weiß, kann dich deshalb niemand entlassen (schließlich bist du krank). Allerdings könnte es sein, dass sich deine Probezeit verlängert. Am Ende der Probezeit muss dann entschieden werden, ob du auf Lebenszeit eingestellt werden kannst. Eventuell ist dazu eine weitere amtsärztliche Untersuchung notwendig.
Die aktuelle Untersuchung könnte den Sinn haben, deine jetztige Dienstfähigkeit festzustellen (z.B. um dir das Arbeitsleben zu erleichtern und z.T. freizustellen).
Du solltest eventuell zur Sicherheit einen Anwalt fragen.
Liebe Grüße,
Bernd