Hallo, hier mal ein hypothetischer Fall eines Quereinsteigers in Niedersachsen. EIn Quereinsteiger wird von einer nieders. Schule eingestellt und erkrankt plötzlich längere Zeit. Der Beamte (Lehrer) auf Probe bemüht sich, wieder dienstfähig zu werden und hält sich an ärztliche Vorschriften, die u. a. einen Krankenhausaufenthalt beinhalten. Die Krankheit ist heilbar, jedoch nicht vorhersehbar, wann sie geheilt wird. Die Schule zweifelt und veranlasst eine amtsärztliche Untersuchung.
Unter welchen Kriterien wird da amtsärztlich untersucht? Kann der Amtsarzt sagen, der Quereinsteiger sei nicht dienstfähig und wird er (der Quereinsteiger) dann - womöglich fristlos - entlassen?
Hätte der Quereinsteiger im Falle eines solchen Entschlusses der Schulbehörde (Quereinsteiger wird entlassen, da zu lange krank und nicht absehbar, wann er wieder kommt, bzw. ist dienstunfähig)evtl. rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, oder gibt es für ihn dann nur den einen Weg,nämlich in die Hartz IV-Schiene zu gelangen?
Für nicht nur hypothetische sondern auch realitätsnahe Einschätzungen danke ich. Alle Meinungen können die Diskussion um diesen angenommenen Fall voranbringen.
LG
Maya