Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Krankheit

Hallo, hier mal ein hypothetischer Fall eines Quereinsteigers in Niedersachsen. EIn Quereinsteiger wird von einer nieders. Schule eingestellt und erkrankt plötzlich längere Zeit. Der Beamte (Lehrer) auf Probe bemüht sich, wieder dienstfähig zu werden und hält sich an ärztliche Vorschriften, die u. a. einen Krankenhausaufenthalt beinhalten. Die Krankheit ist heilbar, jedoch nicht vorhersehbar, wann sie geheilt wird. Die Schule zweifelt und veranlasst eine amtsärztliche Untersuchung.

Unter welchen Kriterien wird da amtsärztlich untersucht? Kann der Amtsarzt sagen, der Quereinsteiger sei nicht dienstfähig und wird er (der Quereinsteiger) dann - womöglich fristlos - entlassen?
Hätte der Quereinsteiger im Falle eines solchen Entschlusses der Schulbehörde (Quereinsteiger wird entlassen, da zu lange krank und nicht absehbar, wann er wieder kommt, bzw. ist dienstunfähig)evtl. rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, oder gibt es für ihn dann nur den einen Weg,nämlich in die Hartz IV-Schiene zu gelangen?

Für nicht nur hypothetische sondern auch realitätsnahe Einschätzungen danke ich. Alle Meinungen können die Diskussion um diesen angenommenen Fall voranbringen.
LG
Maya

Hallo,

wie der Name auf Probe schon sagt, ist dieses Beamtenverhältnis ein Verhältnis auf Probe bei dem der Dienstherr (aber auch der zukünftige Beamte) zunächst einmal feststellen wollen,ob eine Berufung auf Lebenszeit möglich und gerechtfertigt ist.

Erkrankt ein Beamter während dieser Probezeit,so kann sein Dienstvorgesetzer einen Amtsarzt gemäß Landesbeamtengesetz damit beauftragen,festzustellen ob der Beamte innerhalb der nächsten 6 Monate wieder Dienstfähig werden kann.
Ergibt die Prognose des Amtsarztes disses nicht,so ist dem Beamten per Verfügung die Beendigung des (Probe-)Beamtenverhältnisses mitzuteilen.
Hiergegen kann der Beamte natürlich Rechtsmittel einlegen (Verwaltungsgerichtsverfahren).

Aussicht auf Erfolg dürfte sowas aber nur dann haben,wenn man über ein medizinisches Gutachten eines Universitätsprofessors verfügt,der als anerkannter Fachmann für das Krankheitsbild gilt.