Entlassung nach Zeitvertrag

Eine Frau (gelernte Rettungsassistentin) hat einen Zeitvertrag beim DRK (öffentlicher Dienst – Tarifvertrag).

Dieser läuft am 31.05.2013 aus.
Als Sie nach einer Verlängerung bzw. Weiterführung als unbefristeter Vertrag fragte, wurde Ihr mitgeteilt man könne zurzeit keine unbefristeten Verträge abschließen (Stellenpolitik usw.).

Kurz der Werdegang
01.06.2011 – Beginn Arbeitsverhältnis Rettungswache 1 – Sanitäter – Teilzeit (50%)
01.06.2012 – Wechsel zur Rettungswache 2 – Rettungsassistent – Teilzeit (50%)
01.08.2012 – Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit (50% auf 100&%)

Der Wechsel zu einer anderen Rettungswache im gleichen Verband, die Stellenänderung von Sanitäter zu Assistent (höhere Ausbildung, mehr Verantwortung) und die Erweiterung auf eine Vollzeitbeschäftigung wurden jeweils mit einer Nebenabrede zum Arbeitsvertrag besiegelt.

Jetzt meine Fragen:

Kann die Stelle dieser Frau einfach von außen neu besetzt werden?

Hätte man Ihr beim Stellen- / Beschäftigungszeitwechsel schon einen unbefristeten / oder neuen befristeten Vertrag anbieten müssen?

Hätte man ihr offene unbefristete Stellen anbieten müssen (soweit vorhanden)?

Muss Ihr AG Ihr nachweisen können, dass es keine Möglichkeit der unbefristeten Beschäftigung gibt?

Kann die Stelle dieser Frau einfach von außen neu besetzt
werden?

Ja.

Hätte man Ihr beim Stellen- / Beschäftigungszeitwechsel schon
einen unbefristeten / oder neuen befristeten Vertrag anbieten
müssen?

Nein.

Hätte man ihr offene unbefristete Stellen anbieten müssen
(soweit vorhanden)?

Nein.

Muss Ihr AG Ihr nachweisen können, dass es keine Möglichkeit
der unbefristeten Beschäftigung gibt?

Nein.

Es kann ja schlicht und einfach sein, daß man die betreffende Person aus irgendeinem Grund nicht weiterbeschäftigen möchte. Von daher ist bereits die Überschrift der Frage ungenau: die Betreffende wird nicht entlassen, sondern ihr Arbeitsvertrag läuft aus.

Haarspaltermodus

Hätte man ihr offene unbefristete Stellen anbieten müssen
(soweit vorhanden)?

Nein.

Direkt anbieten nicht, aber allgemein informieren gem. § 18 TzBfG
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__18.html

Für diesen Zweck gibt es meistens ein schwarzes Brett oder im Intranet eine Seite mit Stellenausschreibungen.