Entlassung nur, weil falsches Bundesland...?

Liebe Experten,
mich bewegt Folgedes sehr: Meiner Mutter wurde nach 38 Dienstjahren als Erzieherin im öffentlichen Dienst (Schulhort für Klassen 1-4) gekündigt. Das Bundesland ist Brandenburg, in dem Lehrer und Erzieher nicht wie in den meisten Bundesländern grundsätzlich verbeamtet sind. (Oder sehe ich das falsch?)

Meine Frage: Wäre sie in einem anderen Bundesland zu Hause, in dem gerade ältere Erzieher und Lehrer Kündigungsschutz genießen, hätte man ihr dann auch ohne Ersatzstelle im öff. Dienst kündigen können? Sie wurde nie verbeamtet, so wie (vermutlich) alle Erzieher im Bundesland Brandemburg.

Sie ist (mit 58) körperlich und geistig noch voll beruflich einsatzfähig, es gab also keine gesundheitlichen und auch keine jobmäßigen Probleme, die sie überfordert hätten. Man hat ihr am letztmöglichen Tag zum Ende der Kündigungsfrist mit einem knappen Satz die Kündigung zugestellt und auch keine Ersatztätigkeit angeboten

Wäre das - rein theoretisch - ein Fall für eine Verfassungsklage? Dass also die gleiche Tätigkeit (für den öffentlichen Dienst) nicht in allen Bundesländern gleich behandelt wird?

Oder kann man evtl. etwas anderes unternehmen?

Im Voraus vielen Dank für alle Antworten!
T.

Hallo

Liebe Experten,
mich bewegt Folgedes sehr: Meiner Mutter wurde nach 38
Dienstjahren als Erzieherin im öffentlichen Dienst (Schulhort
für Klassen 1-4) gekündigt. Das Bundesland ist Brandenburg, in
dem Lehrer und Erzieher nicht wie in den meisten Bundesländern
grundsätzlich verbeamtet sind. (Oder sehe ich das falsch?)

und wie falsch du das siehst.
Erzieherinnen sind m.W. in keinem Bundesland verbeamtet, bei Lehrern geht der Trend zum angestellten Lehrer (soll billiger sein)

Meine Frage: Wäre sie in einem anderen Bundesland zu Hause, in
dem gerade ältere Erzieher und Lehrer Kündigungsschutz
genießen, hätte man ihr dann auch ohne Ersatzstelle im öff.
Dienst kündigen können? Sie wurde nie verbeamtet, so wie
(vermutlich) alle Erzieher im Bundesland Brandemburg.

Wie nirgendwo in D. (Ausnahmen gibt es vielleicht, weiß ich nicht genau)

Nur: genießt man nicht nach einer gewissen Zeit der Tätigkeit im öD auch als Angestellte Kündigungsschutz (ich meine wären 15 Jahre)?

Sie ist (mit 58) körperlich und geistig noch voll beruflich
einsatzfähig, es gab also keine gesundheitlichen und auch
keine jobmäßigen Probleme, die sie überfordert hätten. Man hat
ihr am letztmöglichen Tag zum Ende der Kündigungsfrist mit
einem knappen Satz die Kündigung zugestellt und auch keine
Ersatztätigkeit angeboten

  1. Letzter Tag reicht
  2. haben die irgendeinen Grund angegeben??

Wäre das - rein theoretisch - ein Fall für eine
Verfassungsklage? Dass also die gleiche Tätigkeit (für den
öffentlichen Dienst) nicht in allen Bundesländern gleich
behandelt wird?

  1. nicht immer mit Kanonen auf Spatzen schießen
  2. Die Tätigkeit ist Landesrecht und kann von jedem Land anders geregelt werden.

Oder kann man evtl. etwas anderes unternehmen?

wie wärs mit ner Kündigungsschutzklage?
Ich rate: Anwalt einschalten und zwar einen, der sich im öffentlichen Dienst auskennt.

Gruß
HaWeThie

Hi,

diese Kündigung wird sicher rechtlich begründet sein. Ob sie tatsächlich der Sache nach begründet ist, kann man nicht beantworten, da jede Information fehtl. Nachdem sie Angestellte ist, sollte sie zumindest umgehend einen Fachanwalt aufsuchen, der möglicherwiese geeignete Wege findet, wie der Kündigung widersprochen werden kann oder welche Abfindung nach 38 Dinestjahren zu zahlen ist.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Sie ist (mit 58) körperlich …

Sieh Dir mal das Kündigungschutzgesetz an.

http://www.kanzlei.de/kschg.htm

Ich würde schnell zum Anwalt gehen um keine Fristen zu versäumen.

cu Rainer

Angestellte öffentlicher Dienst?!
Hi!

mich bewegt Folgedes sehr: Meiner Mutter wurde nach 38
Dienstjahren als Erzieherin im öffentlichen Dienst (Schulhort
für Klassen 1-4) gekündigt. Das Bundesland ist Brandenburg, in
dem Lehrer und Erzieher nicht wie in den meisten Bundesländern
grundsätzlich verbeamtet sind. (Oder sehe ich das falsch?)

Zumindest ist Bremen, Sachsen-Anhalt und hier in NRW sind Erzieherinnen keine Beamte!!!

Sie ist (mit 58) körperlich und geistig noch voll beruflich
einsatzfähig, es gab also keine gesundheitlichen und auch
keine jobmäßigen Probleme, die sie überfordert hätten. Man hat
ihr am letztmöglichen Tag zum Ende der Kündigungsfrist mit
einem knappen Satz die Kündigung zugestellt und auch keine
Ersatztätigkeit angeboten

Genau hier habe ich ein Problem (ein sehr großes!!!)

Im BAT (danach wird sie ja vermutlich beschäftigt - steht im Arbeitsvertrag) steht folgendes:

§ 53 BAT
Ordentliche Kündigung
(1) Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses und für Angestellte unter 18 Jahren beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluß.

(2) Im übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (§ 19)

bis zu 1 Jahr
1 Monat zum Monatsschluß,
nach einer Beschäftigungszeit
von mehr als 1 Jahr
6 Wochen,
von Mindestens 5 Jahren
3 Monate,
von Mindestens 8 Jahren
4 Monate,
von Mindestens 10 Jahren
5 Monate,
von Mindestens 12 Jahren
6 Monate
zum Schluß eines Kalendervierteljahres.

(3) Nach einer Beschäftigungszeit (§ 19 ohne die nach § 72 Abschn. A Ziff. I berücksichtigten Zeiten) von 15 Jahren, frühestens jedoch nach Vollendung des vierzigsten Lebensjahres, ist der Angestellte unkündbar.

Wäre das - rein theoretisch - ein Fall für eine
Verfassungsklage? Dass also die gleiche Tätigkeit (für den
öffentlichen Dienst) nicht in allen Bundesländern gleich
behandelt wird?

Wie gesagt: Ich kenne keine „verbeamteten“ Erzieherinnen (was nicht heißt, dass es sie nicht gibt!)!

Oder kann man evtl. etwas anderes unternehmen?

JA! Ab damit zum Anwalt und Kündigungsschutzklage ( muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung geschehen! ) einreichen! Wie schon gesagt wurde: Nicht nur ein Anwalt, der sich mit Arbeitsrecht auskennt, sondern auch einer, der den Öffentlichen Dienst genau kennt!!!

Viel Erfolg und liebe Grüße
Guido

Hi,

(3) Nach einer Beschäftigungszeit (§ 19 ohne die nach § 72
Abschn. A Ziff. I berücksichtigten Zeiten) von 15 Jahren,
frühestens jedoch nach Vollendung des vierzigsten
Lebensjahres, ist der Angestellte unkündbar.

Das, lieber Guido, gilt leider nur für die Altbundesländer. Der BAT-Ost verzichtet auf diese Klausel geflissentlich…

Gruß,
Micha

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Herzlichen Dank allen Antwortenden!!!
… und ja, da habe ich wohl was verwechselt mit „Beamter sein“ und „unkündbar sein“. Aber genau das meinte ich intuitiv: Dass es in den neuen Ländern keine Unkündbarkeitsklausel für länger Beschäftigte gibt —> also Ungleichbehandlung…? Die im Rechtsstaat Deutschland mit seinem hehren Grundgesetz doch aber nicht sein darf…
Der Anwalt wurde eingeschaltet (Kündigungsschutzklage) und die Sache wurde wie erwartet vor dem Arbeitsgericht abgeschmettert.

Darf man dann (juristisch) weiter gehen oder ist das lächerlich, weil es wohl viele betrifft?

Die Abfindungssumme ist zudem völlig lächerlich. Wenn mich nicht alles täuscht, 6000 Euro.

Trotzdem noch einmal vielen Dank an alle, die sich Gedanken gemacht habeb!
Sollte jemandem noch etwas einfallen, können Sie mich gern auch direkt anmailen.

Fazit: Also Ossis Angestellte zweiter Klasse? (owT
owt, da weiter oben … :smile:

Danke!
Hi Micha!

Das, lieber Guido, gilt leider nur für die Altbundesländer.
Der BAT-Ost verzichtet auf diese Klausel geflissentlich…

Dann kann ich nur leise Sorry sagen!

Hast Du einen Link, in dem der gesamte BAT verfügbar ist?

Liebe Grüße
Guido, der den Tipp mit dem Anwalt aber trotzdem so stehen lässt

???
Hi!

also Ungleichbehandlung…? Die im Rechtsstaat Deutschland mit
seinem hehren Grundgesetz doch aber nicht sein darf…

Alle reden von Tarifautonomie! Wenn sie dann mal in dieser Form, also nicht immer soooo positiv für den Arbeitnehmer ausfällt, gibt es die Beschwerden…

Der Anwalt wurde eingeschaltet (Kündigungsschutzklage) und die
Sache wurde wie erwartet vor dem Arbeitsgericht
abgeschmettert.

Wie? So schnell?! Ich habe ja schon von Güteverhandlungen gehört, di innerhalb von drei Tagen anberaumt worden sind. Und auch ein Kammertermin soll schon mal innerhalb einer Woche zu Stande gekommen sein. Aber abschmettern innerhalb von 2 Tagen?!?!?!
Oder habt ihr die Frist verpennt?

Darf man dann (juristisch) weiter gehen oder ist das
lächerlich, weil es wohl viele betrifft?

Mit einer guten Rechtschutzversicherung - warum nicht?

Die Abfindungssumme ist zudem völlig lächerlich. Wenn mich
nicht alles täuscht, 6000 Euro.

Mit dem Wort lächerlich stimme ich Dir zu!

Liebe Grüße
Guido - nochmal sorry wegen der falschen Info bezüglich des BAT

Hi,

Hast Du einen Link, in dem der gesamte BAT verfügbar ist?

nein, aber hier stehen die Unterschiede BAT Ost-West wenigstens vereint herum, das könnte schon helfen, oder?
Stand aber Januar 2003.

http://www.hu-berlin.de/personalrat/bat_ow.htm

Gruß,
Micha

Hi Guido,
auch ein Sorry von mir zurück. Die Kündigung liegt schon einige Monate zurück und ist aber natürlich immer noch Tagesgespräch… ganz klar. Ich weiß, dass ich wohl zu spät komme, aber wollte unbedingt Eure Meinung hören. Meine Mutter meint, dass eh alles zu spät sei. Ich wollte einfach wissen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist und ob man hätte etwas anders machen können, nachdem nun alles gelaufen ist…
Sorry für die Verwirrung.
T. :~)

off topic
Hi!

Prima! Danke - wenn ich jetzt noch alle Links, die Teile des BAT hervorspucken irgendwie vernetze, dann habe ich fast einen funktionierenden BAT :wink:

Nee, ernsthaft: In Verbindung hiermit http://www.uni-tuebingen.de/uni/qqp/BAT-Uebersicht.htm dürfte es brauchbar sein…

Liebe Grüße
Guido