Liebe Experten,
mich bewegt Folgedes sehr: Meiner Mutter wurde nach 38 Dienstjahren als Erzieherin im öffentlichen Dienst (Schulhort für Klassen 1-4) gekündigt. Das Bundesland ist Brandenburg, in dem Lehrer und Erzieher nicht wie in den meisten Bundesländern grundsätzlich verbeamtet sind. (Oder sehe ich das falsch?)
Meine Frage: Wäre sie in einem anderen Bundesland zu Hause, in dem gerade ältere Erzieher und Lehrer Kündigungsschutz genießen, hätte man ihr dann auch ohne Ersatzstelle im öff. Dienst kündigen können? Sie wurde nie verbeamtet, so wie (vermutlich) alle Erzieher im Bundesland Brandemburg.
Sie ist (mit 58) körperlich und geistig noch voll beruflich einsatzfähig, es gab also keine gesundheitlichen und auch keine jobmäßigen Probleme, die sie überfordert hätten. Man hat ihr am letztmöglichen Tag zum Ende der Kündigungsfrist mit einem knappen Satz die Kündigung zugestellt und auch keine Ersatztätigkeit angeboten
Wäre das - rein theoretisch - ein Fall für eine Verfassungsklage? Dass also die gleiche Tätigkeit (für den öffentlichen Dienst) nicht in allen Bundesländern gleich behandelt wird?
Oder kann man evtl. etwas anderes unternehmen?
Im Voraus vielen Dank für alle Antworten!
T.

