Guten Tag,
Guten Tag, ein Mann ist 20 Jahre alt und hat vor 4 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Diese würde er auch bekommen, vorausgesetzt er wird aus seiner aktuellen Staatsbürgerschaft (Serbien) entlassen. Da er kein Wort serbisch kann, hat er dies zusammen mit seiner Verwandtschaft in die Wege geleitet. Nun nach fast 4 jahren hat er Bescheid bekommen, dass seine Entlassung abgelehnt wurde, da er die Wehrpflicht nicht erfüllt hat.
Was kann man nun tun? Er spricht kein Wort serbisch und will dort den Wehrdienst nicht machen. Was muss er nun tun? Er ist gewillt, den Wehrdienst in Deutschland zu tun.
Was kann man nun tun? Er spricht kein Wort serbisch und will
dort den Wehrdienst nicht machen.
Dann wird er wohl Serbe bleiben müssen.
Was muss er nun tun? Er ist gewillt, den Wehrdienst in Deutschland zu :tun.
Da er hier nicht wehrpflichtig ist, wird das wohl nichts. Da er kein Deutscher ist kann er in Deutschland kein Soldat werden.
Gruß Andreas
Hallo,
Mehrstaatlichkeit wird in bestimmten Fällen akzeptiert, wenn der Antragsteller nicht aus seiner bisherigen Staatsbürgerschaft entlassen wird. Im vorliegenden Fall hätte bereits die überlange Verfahrensdauer bei den serbischen Behörden ein Grund sein können.
Zwar ist prinzipiell die Verweigerung der Entlassung wegen Nichtableistung des Wehrdienstes kein Grund, Mehrstaatlichkeit zu akzeptieren, aber auch hier gibt es Ausnahmen:
http://www.bundesregierung.de/nn_631118/Content/DE/S…
Der Antragsteller sollte seinen Fall den für die Einbürgerung zuständigen örtlichen Behörden darlegen.
&Tschüß
Wolfgang