Entlassung vor der Halbstrafe oder 2/3?

Guten Abend,

mein Lebensgefährte ist wegen Betrug zu 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Gestern (17.08.2012) sind es genau 12 Monate her. Wir haben einen Sohn, er wird am 04. September 5 Jahre alt. Wir besuchen ihn in der JVA Landsberg regelmäßig. Der Kleine weiß nicht, dass es ein Gefängnis ist, er denkt, dass der Papa dort arbeitet. Kann mir jemand sagen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass mein Freund bald raus kommt. Oder erst nach dem er 2/3 seiner Strafe verbüßt hat? Ich schaffe das alles nicht mehr. Vor allem jetzt, seht der Geburtstag von unserem Sohn an und der Papa wird nicht da sein, zum zweiten mal. Ich bin total am Ende und leide schon an Depressionen. Wann ist es eigentlich möglich, dass er seinen ersten Ausgang hat. Gäbe eine Chance für den 04. September, der Geburtstag unseres Sohnes? Ich weiß nicht mehr weiter. Wann kommt er eigentlich in den offenen Vollzug? Kann er auch mal für ein Wochenende nach Hause? Und wann wäre das?

Kann mir jemand helfen?

Danke im Voraus!

Hallo Alina !
In Deinem Fall kann nur ein Rechtsanwalt helfen.
Gruß
A.S.

Hallo,
tut mir leid, dafür bin ich kein Experte.
Da kann nur ein Anwalt einen Rat geben.
Viele Grüße

Hallo,

leider ist das nicht mein Fachgebiet. Ich kann darauf keine Antwort geben.

L.G.

Kann leider nicht helfen.
Höchstens: Es muss doch auf google eine Website für die Frage geben, vielleicht von einem Verein oder von der Rechtsanwaltskammer.
Grüsse,
Lore de Chambure