Guten Abend!
Ich habe einmal eine Frage zu einem Vorfall, welchen es heute bei uns im Betrieb gab und ich frage mich, ob dies juristisch überhaupt haltbar ist.
Um es kurz zu machen: Im Lager unseres Betriebes tat ein Mitarbeiter im Kollegenkreis eine persönliche Meinung kund. Dabei fielen u.a. Sätze wie „Nur ein toter Asylant ist ein guter Asylant“ und dass man den „Islamische Staat“ als Vorbild nehmen sollte in Dingen der Öffentlichkeitsarbeit. „Ein paar bei lebendigem Leibe verbrannte Asylanten, das Video im Netz und schon weiß die Welt dadraußen, was Fremde hier zu erwarten haben.“
Zudem ein paar Äußerungen über die Hochleistungsöfen in den Konzentrationslagern und welche Probleme mit der Verbrennung einer hohen Anzahl von Körpern damals gelöst werden mussten.
Einer der Kollegen schnitt die Unterhaltung mit seinem Smartphone mit und legte diese dem Prokuristen des Unternehmens vor. Unmittelbar darauf wurde er nun zunächst beurlaubt, aber der „Flurfunk“ tuschelt bereits, dass es nur noch um den richtigen juristischen Kniff geht, um diese Person aus dem Betrieb zu entfernen.
Einmal abgesehen von den moralisch abartigen Äußerungen: Aber ist es jursitisch überhaupt haltbar ein seit über fünf Jahren bestehendes und unbefristetes Arbeitsverhältnis wegen solcher Äußerungen (Meinungsfreiheit?) zu entlassen?
Gruß
Bernd