in unserer Abteilung sollen Mitarbeiter „freigesetzt“ werden. Dazu wurde uns eine Vereinbarung mit folgendem Text vorgelegt:
„Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.12.04 beendet wird. Die Beendigung erfolgt auf Veranlassung des Arbeitgebers.“
Meine Frage ist nun, wie das Arbeitsamt (dort geht keiner ans Telefon…) auf diese Vereinbarung reagieren wird. Wird sie diesen Text als Kündigung des Arbeitsgebers interpretieren? Oder wird es evtl. eine Sperrfrist geben, falls wir bis zum 01.01.05 keinen neuen Job gefunden habe?
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Abfindung. Kennt jemand die genauen Freibeträge beim Arbeitsamt (Anrechnung) und beim Finanzamt?
Meine Frage ist nun, wie das Arbeitsamt (dort geht keiner ans
Telefon…) auf diese Vereinbarung reagieren wird.
das läßt sich nicht sagen. Die Arbeitsämter interpretieren derartige Vereinbarungen verschieden, allerdings läßt sich die Tendenz erkennen, daß man sie zu Lasten des Arbeitnehmers immer strenger auslegt (eigentlich zu Lasten der Arbeitgeber, denn die trennen sich ja auf Kosten der Sozialversicherung von ihren Mitarbeitern und müssen - bei entsprechendem Verhandlungsgeschick des Mitarbeiters - noch tiefer in die Tasche greifen).
In Düsseldorf muß inzwischen bspw. unbedingt der Satz hinzu, daß diesem Mitarbeiter bei Nichtunterzeichnung der Vereinbarung betriebsbedingt gekündigt worden wäre und der Betriebsrat dieser Kündigung auch zustimmen würde.