Entlassungsentschädigung und Arbeitsamt

Guten Abend Community.

Angenommen es wird jemandem zum Jahresende gekündigt, ohne die Kündigungs-Frist ganz einzuhalten. Dafür gäbe es jedoch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehemen eine Art Schweigegeld, oder nennen wir es besser Entlassungsentschädigung. Bedingung wäre: kein Enspruch einlegen. Wenn doch dann fällt die Entlassungsentschädigung weg.

Nun aber zur eigentlichen Zwickmühle.
Schaut man sich den Antrag auf ALG 1 an so fällt einem ein Abschnitt sofort auf.

3e. Ich erhalte noch Zahlungen von ehemaligen Arbeitgebern für Zeiten anch meinem Ausscheiden (Entlassungsentschädigungen, etc.)

Wie würde denn aufgrund dessen die Ermittlung des ALG 1 ausfallen, oder wie würde sich eine solche Entlassungsentschädigung darauf auswirken? Denn die Angabe ist ja offensichtlich Pflicht.

Vielen Dank vorab.

Hallo,

es wird diese Folge haben:

http://dejure.org/gesetze/SGB_III/158.html

VG
EK