Guten Abend Community.
Angenommen es wird jemandem zum Jahresende gekündigt, ohne die Kündigungs-Frist ganz einzuhalten. Dafür gäbe es jedoch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehemen eine Art Schweigegeld, oder nennen wir es besser Entlassungsentschädigung. Bedingung wäre: kein Enspruch einlegen. Wenn doch dann fällt die Entlassungsentschädigung weg.
Nun aber zur eigentlichen Zwickmühle.
Schaut man sich den Antrag auf ALG 1 an so fällt einem ein Abschnitt sofort auf.
3e. Ich erhalte noch Zahlungen von ehemaligen Arbeitgebern für Zeiten anch meinem Ausscheiden (Entlassungsentschädigungen, etc.)
Wie würde denn aufgrund dessen die Ermittlung des ALG 1 ausfallen, oder wie würde sich eine solche Entlassungsentschädigung darauf auswirken? Denn die Angabe ist ja offensichtlich Pflicht.
Vielen Dank vorab.