Entlassverfahren Bundeswehr

Hallo liebe Leute hier…

Mich bedrücken ein paar Fragen…

Ein SAZ8 hat ein paar Fehler in seinem Privatleben begangen. Er versucht sein Leben wieder in die Reihe zu bekommen, aber das dauert halt alles seine Zeit. Seine Vorgesetzten sind da anderer Meinung und drohen mit Entlassung aus der Bundeswehr.

Wie funktioniert das? Verfallen dann alle finanziellen Ansprüche seitens Übergangsgebührnissen und Abfindungen? Wie schnell geht das?

Zur Info, es wurden mehrere Disziplinarstrafen verhangen auch eine gerichtliche in der ein Beförderungsverbot ausgesprochen wurde. Der SaZ befindet sich im 6. Dienstjahr, sodass eine Entlassung nicht so einfach ist.

Vielen Dank für eure Mühe im voraus

Hallo

Was hat das mit Arbeitsrecht zu tun?

Gruß,
LeoLO

Ich bitte um Entschuldigung wenn ich das versehentlich in die falsche Kategorie eingegliedert habe, aber ich war der Meinung, wenn auch anscheinend törrechter Art und Weise, dass eine Entlassung in Richtung des Arbeitsrechts fallen würde.

Ich bitte vielmals um Entschuldigung und würde mich trotzdem freuen wenn die Frage evtl. beantwortet wird…

Viele Grüße…

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Disziplinarische Entlassung?
Grüazi,

http://de.wikipedia.org/wiki/Unehrenhafte_Entlassung
Es gibt in DE keine Unehrenhafte Entlassung, aber das hier:
„Entlassung unter Verlust aller Dienst- und Sachbezüge.“
Ich glaube, das beantwortet Deine Frage ziemlich exakt.

Die einzige Frage, die sich noch stellt, ob die „Vorgesetzten wegen ihrer Meinung drohen“, oder ob es rechtlich relevante Gründe für eine Einleitung dieses Verfahrens gibt.

Prinzipiell ist dies gültig ab dem Moment, an dem ein solches Verfahren eingeleitet wird („sofort“), jedoch sollte das Verfahren abgewiesen werden steht dem Betroffenen natürlich Kompensation zu.

Gruß,
Michael

Und wie sieht das aus bei einer entlassung wegen charakterlicher Nichteignung. Dann müsste der Soldat doch eigentlich abgefunden werden für die Zeit die er da war oder?

Bei 6 Jahren steht ihm doch theoretisch zu, dass er abgefunden wird. Es sei denn es wird über das Truppendienstgericht entschieden, dann er keine Versorgungsansprüche bekommt. Ich meine mal gehört zu haben, dass nur dieses Truppendienstgericht diese Entscheidung treffen darf. Ansonsten wird man bei einem Entlassverfahren wegen eben genannter nichteigung abgefunden.

??

Guten Tag,