Entlastung des Vorstandes

Hallo,

es wäre schön, wenn sich jemand zu foldender Frage äußern würde.

Annahme:
Ein Verein hat in seiner Satzung Mehrfachstimmrecht durch Stimmrechtsübertragung geregelt.
Über die Entlastung entscheidet die MV.

Frage:
Darf z.B. der Vorsitzende, auf den X Stimmen übertragen wurden, trotz § 34 BGB mit X - 1 Stimmen an der Abstimmung zur Entlastung des Vorstandes teilnehmen?

Habe leider keine Ahnung
mfg O.Wieser

Hallo Othmar,

Habe leider keine Ahnung

Da bist du nicht alleine.
Ich werde in der nächsten Woche den für unsere Region zuständigen Rechtspfleger beim AG um Rat bitten. Der Verein, für den ich das wissen möchte, ist beim AG Stendal eingetragen, also 300 km weit weg.

Gruß
Franz Luwein