Hallo,
es wäre schön, wenn sich jemand zu foldender Frage äußern würde.
Annahme:
Ein Verein hat in seiner Satzung Mehrfachstimmrecht durch Stimmrechtsübertragung geregelt.
Über die Entlastung entscheidet die MV.
Frage:
Darf z.B. der Vorsitzende, auf den X Stimmen übertragen wurden, trotz § 34 BGB mit X - 1 Stimmen an der Abstimmung zur Entlastung des Vorstandes teilnehmen?