Entlastungsbetrag f. Alleinerziehende

Hallo!
Vielleicht kann mir einer bei folgender Fallkonstruktion helfen:
Es handelt sich um die Steuererklärung 2007. Ein Ehepaar ist seit 01.08.2006 dauernd getrennt lebend. Die Mutter hat ein Kind (16 Jahre) für das Ihr Kindergeld zusteht.
Nun wohnt das Kind aber in einem anderen Ort als die Mutter. Die Mutter wohnt mit einem anderen Mann zusammen (also ohne das Kind)
Die Mutter zahlt monatlichen Unterhalt an das Kind.

  1. Steht der Mutter der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu?
  2. Kann Sie die Unterhaltszahlungen an das Kind steuerlich geltend machen?

Danke für eine Antwort,
Korbi

Hallo Korbi,

  1. Steht der Mutter der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
    zu?

Scheitert an zweierlei. Erstens wohnt das Kind nicht im Haushalt, zweitens ist die Frau nicht alleinerziehend, da eine weitere erwachsene Person im Haushalt wohnt.

  1. Kann Sie die Unterhaltszahlungen an das Kind steuerlich
    geltend machen?

Nein !

Gruß
Lawrence

Okay, dachte ich mir schon.
Frage: Wie kann das FA überprüfen, ob eine weitere Person im Hauhalt ist oder umgekehrt wie weißt das Finanzamt mir nach?

Das Finanzamt gleicht unter Umständen die Daten mit dem Einwohnermeldeamt ab.

Jörg