Hallo
hab das glaub ich schon mal gefragt…dennoch komm ich nicht recht weiter
Bekommt eine alleinerziehende Mutter den Entlastungsbetrag wenn Sie
-das Kind unterstützt finanziell,
das Kind jedoch den Hauptwohnsitz (1.Wohnsitz) an dem ORt hat wo es studiert? und kein Zweitwohnsitz hat??
Gibt es steuerliche Grundlagen?
Vielen Dank und liebe Grüße