Entlastungsbetrag f. Alleinerziehende-Kind Studium

Hallo
hab das glaub ich schon mal gefragt…dennoch komm ich nicht recht weiter

Bekommt eine alleinerziehende Mutter den Entlastungsbetrag wenn Sie

-das Kind unterstützt finanziell,

das Kind jedoch den Hauptwohnsitz (1.Wohnsitz) an dem ORt hat wo es studiert? und kein Zweitwohnsitz hat??

Gibt es steuerliche Grundlagen?

Vielen Dank und liebe Grüße

Das kommt drauf an, ob die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html

[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/111,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)