Hallo hatte das schon mal gefragt, aber ich würde das gerne genauer wissen.
Wer bekommt in der ESt den Entl.betrag bei geschiedenen, denen beiden das Kindergeld zusteht, Die Mutter jedoch das volle KiGeld ausgezahlt bekommt, so das der Vater weniger Unterhalt zahlen muss. Der Vater zahlt regelmäßig Unterhalt. Der 1. Wohnsitz ist bei Vater, der 2. wohnsitz bei der Mutter!
ist dies ges. geregelt??
ist dies ges. geregelt??
Fast alles ist gesetzlich geregelt. Hier im § 24b EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html
Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag nach Satz 1 demjenigen Alleinstehenden zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach § 64 Abs. 2 Satz 1 erfüllt oder erfüllen würde
Es gibt zu dem Thema noch ein unfangreiches BMF Anwendungsschreiben:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/111,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
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