Hi,
mich würde mal ein Statement zu folgendem Fall interessieren:
Herr und Frau X sind seit dem 31. Mai 2008 geschieden und haben eine gemeinsame Tochter im Alter von 7 Jahren.
Beide üben das zu gleichen Teilen das Sorgerecht aus. Herr X zahlt Kindesunterhalt und überlässt Frau X auch seinen Teil des Kindergeldes. Das Kind ist mit Hauptwohnsitz bei Frau X und mit Zweitwohnsitz bei Herrn X gemeldet.
Das Kind gehört jeweils zu gleichen Teilen zum Haushalt von Herrn und Frau X (3,5 Tage bei Herrn X, 3,5 Tage bei Frau X), sprich beide kommen für Nahrung, Kleidung, etc. auf. Frau X verdient allerdings weniger als Herr X, welcher aber kein Unterhalt für die Ehefrau zahlen muss.
Herr und Frau X leben jeweils allein (außer dem Kind natürlich) in dem jeweiligen Haushalt, also ohne Parter o. ä…
Ist es tatsächlich so, dass die Rechtslage sagt, dass somit keinem der beiden der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht, da das Kind nicht eindeutig bei einem der beiden Elternteile überwiegend wohnt?
Von meinem Rechtsempfinden her müsste den beiden doch auch eine hälftige Entlastung zustehen, da sie ja auch die Kosten haben, oder?
Beste Grüße,
P.K.